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Gesetsammlung
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16.
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I
30.) Verordnung der Landesregierung,
die Errichtung der Eeipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt betreffend,
vom t16ten September 1610.
V. GOTTEsS Gnaden, Friedrich August,König von Sachsen c. K. ec.
Wir haben, auf geziemendes Ansuchen Curé Friedrich Weißens aus Hamburg, in Voll-
macht der teipziger Kaufleute, Kammerraths Oavid Anger, Kammerraths Christoph Hein-
rich Ploß, Christian Wilhelm Reichenbachs, und Wilhelm Seyferths, denselben zu Er—
richtung einer Privat-Versicherungs-Anstalt fuͤr Feuerschaͤden, unter der Firma:
Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt,
unter der Bedingung, daß alle innerhalb hiesiger kande befindliche Immobilien davon aus-
geschlossen bleiben, mittelst Decrees vom 14ten Januar jetzigen Jahres, Erlaubniß ertheile,
auch dabei bewilligt, daß dieser Anstalt bei Abschatzungen, Schädenausmittelungen und
ahnlichen Geschäften von den obrigkeitlichen Bebörden die nöchige Assistenz geleistet werden,
sowohl die Direceion der Anstalt befugt seyn solle, bei entstehendem Concurse zum Ver-
mögen eines Actionärs, dessen Actien, wenn solche nicht binnen zwei Monaten nach aus-
gebrochenem Concurse, von Seiten des Credicwesens an eine, von der Direction genehmigte
Gesetzsammluns 1819. « · 1321