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12.
Dieses Gesetz crite vom Anfange des Jahres 1820 an in Wirksamkeit.
Darnach hat sich jedermann zu achten, und daran Unsern Willen und Meinung zu vollbringen.
Urkundlich haben Wir dieses Mandak eigenhändig unterschrieben und Unser Königli
6 önigliches
Insiegel vordrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 27 sten Seprember 1810.
Friedrich August.
Ernst Friedrich Carl Aemilius Frepherr von Werthern.
Carl in M
Ausgegeben zu Dresden am 29. October 1819. arl Ferdinand Menke, 8.