Unterricht; Subordinations- etc. Verhältnisse; Historisches. 1087
Kommandeurs, anberaumt war, zu welcher die erforderlichen Mannschaften
theils aus der Linie kommandirt, theils aus der Landwehr einberufen
waren. Jeder der von den Linien-Truppen dazu beorderten 3 Assistenz-Aerzte,
welche dem Chef des Militär-Medicinal-Wesens namhaft zu machen
waren, erhielt 8 Thlr. Zulage. Für den, Behufs Wahrnehmung der Feldwebelgeschäfte
kommandirten Unterofficier war eine Zulage von 5 Thirn.,
für den Kapitaind’armes und Fourier eine solche von je 1 Thlr., für die
3 von der Artillerie zur Beaufsichtigung der Trainsoldaten, Pferde und
Fahrzeuge kommandirten Avancirten eine solche von je 3 Thlrn. ausgeworfen.
Auch wurden bei den Uebungen, zufolge Erlasses des Militär-Oekonomic-Departements
vom 14. August 1855, Versuche über die Brauchbarkeit
eines zweispännigen, sechssitzigen, für den Transport Kranker und Leichtverwundeter
eingerichteten Feldlazareth-Fahrzeugs neuer Konstruktion
gemacht.
Ueber den Ausfall der Uebungen musste dem Chef Bericht erstattet
werden. (Erlass vom 13. August.)
Die beim 7. und 8. Armee-Korps im Jahre 1858 stattgehabten Uebungen
und die Mobilmachung von 1859 gaben neuerdings Gelegenheit, den Werth
des Instituts und die Brauchbarkeit der Utensilien etc. zu prüfen. Die
in dieser Beziehung abgegebenen Gutachten der General-Aerzte sind unbekannt
geblieben, doch haben dieselben jedenfalls bisher zu keiner wesentlichen
Aenderung geführt.
Zufolge des Pass. 7 der Allerh. K.-O. vom 28. Februar 1861 haben
im Herbst 1861 bei dem 1. und 2. Armee- -Korps wiederum, wie 1855,
vollständige Uebungen der Kran! ie (beim 1. Armee-Korps
in der Zeit vom 15. September bis 5. Okt stattgefunden. Es sind
hierbei mehrfache Versuche, z. B. theilweise Bewaffnung der Mannschaften
mit Pistolen etc, gemacht worden.
Die hierzu kommandirten Assistenz-Aerzte der Linie und der von
derselben zur Wahrnehmung der Feldwebel-Geschäfte kommandirte Unterofficier
erhielten dieselbe Zulage wie 1855. — In Zukunft sollen bei jedem
Armoe-Korps die Uebungen in vierjährigen Zwischenräumen wiederholt
werden.
SIG