Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

( 307 ) 
B. 0 1,440 Thlr. 13 gr. 8 of. Ein und Neunzig Tausend Vierhundert und Vierzig 
Thaler, Achczehn Groschen, Acht Pfennige, 44 #. 
zinsbar. 
Vier Tausend Neunhundert Vier und Vierzig Thaler, 
à 48. zinsbar. 
Da, 3,80 —. — . Oeei Tausend Achthundert und Bierzig Thaler, in 
Zprocentigen hypothecarischen Capitalien. 
9. 310 —.. — . UAchthundert und Neunzehn Thaler, in Sprocentigen 
Staatspapieren. 
E. 523. —. — . Fünfhunbert Ache und Zwanzig Thaler, in 2procentigen 
Staatspapieren. 
1##. 4,143 .. 6 .Vier Tausend Einhunderte Acht und Vierzig Thal. r, 
Sieben Groschen, Sechs Pfennige, baar. 
Dem Herzogthume werden auf die ihm, nach Obigem, zu gewaäͤhrende Summe zu 5 pro Cent, 
die aus demselben an diesen Fonds zu leistende, geistlichen Stiftungsgelder, an jaͤhrlich 
2196 Thlr. 6 gr. — 
(nachdem 3 Thlr. 18 gr. — vergleichsweise wegen Zwenkau abgerechner worden,) in Anrech- 
nung gebracht, und da diese teistung nach 5. pro Cent einen Capitalwerth von 45,025 Thlr. 
ergiebt, eine Capitalsumme von 221 Thlr. — — zu 5 Dro Cenm zinsbar, von dem Herzog- 
thume an das Konigreich herausgezahlé. 
c. 144 — — 
II. Das unsichere Vermögen an 
100,040 Thlr. 12 gr. —. 
Einmal Hundert Tausend und Sechs und Vierzig Thalern, Zwölf Groschen, 
Capikal und bis Zosten Juni 181 . rückständigen Zinsen , wird nach obigem Maßstabe eben- 
mäßig abgetheilt. 
Von den zinsbaren Capitalien gehen dem Herzogehume, nach den verschiedenen Zinefien, 
die Zinsen vom isten Juli 1815. an, zu gure, auf die Baarzahlung werden dagegen 405 Thlr. 
21 gr. — —, welche aus dem Herzogthume an rückständigen Stiftungsgeldern abzufuͤhren waren, 
demselben in Anrechnung gebracht. 
Vom üsten Juli 1815. an übernimmt jede Regierung die Pensionirung nach dem Orte der 
Anstellung der Pensionairs und ihrer resp. Gatten und Väter. 
. Solleen an Pensionairs der andern Regierung Zahlungen geleistet seyn, so wird eine Re- 
gierung der andern, nach hierüber erfolgter Berechnung, den Ueberschuß erstatten.
	        
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