Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

  
O. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 5. 
Bestimmung Bestimmung 
Benennung Gattung Zweck wer wem 
we .., 
der und zur Theilnahme an dem Administrations- oder Col- 
Stiftung Datum der Zweck der Stiftung be-latur-Rechte an die Stif- 
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und des der Stiftun rufen ist, mit Bemer-ung zustehen, etwa damit 
Stifters. Seiftungs= ung. kung, wo die Beru-verbundene Emolumente, 
Urkunde. fenen am 5 ken Juni Nahme und wesentlicher 
1815. ihren wesentli- 
chen Wohnsitz hatten. 
Wohnsib der Collatoren 
am 5ten Juni 1816.