Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(4 904) 
Gegenstande. 
  
  
t 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Tobdlr. 
1 Gemeinschaftliche Einnahme. 
1.) An Bestand sind am rien Juni ! 8LF. vorhanden gewesen. . ..1 13,905 
Hiervon gehen ab, die zur Cassenbillets-Haupt-Auswechslungs-Casse abgelieferten fal- 
schen Cassenbillets mie k . . . . . . . . 135 
verbleiben 13,770 
Dagegen ereten zu: 
die, bei dem Cassen-Deposio baar hinterlegten Zinsen, mit . 38 
2.) die am 5ten Juni 1815. ruͤckstaͤndig gebliebenen Beiträge, an . 134,038 
werden ausser Ansaß gelassen. 
3) An präcludirten. Capitalien, 
a.) nach dem Abschluß vom 6. Juni 187 F. bis Ende Juni 1816. 436 Thlr. 12 ar. 
b.) vom Isten Juli 1816. bis mit dem 29sten Nov. 1817. . 46 —-— 
a482 
4.) An praͤcludirten Zinsen, 
in.) nach dem Abschluß vom Gten Juni 1815. bis Ende Juni 1816. für die 3 
Ostern 
Termine Mich.) 1 812. und Ostern 1813. 
005 Thlr. 18 gr. — 
D. 
b.) für die folgenden 3 Termine Michael. 181 z. und . 1 01 — —, 
«· , 1,596 
5.) Die Zinsen von den, zum Nebenfonds gehörigen Kammer-Credit-Cassenscheinen, 
welche halbjährig . .—. . .· . 15,524 
betragen, sind in der Berechnung sub. G., uͤber den Nebenfonds abgetheilt. 
  
  
  
  
  
Betrag der gemeinschaftlichen Einnahmen 
  
  
48 
12 
13 
L 
  
 
	        
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