Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

( 424 ) 
III. Haupt-Abschluß. 
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Die Einnahmen betragen, 
Die Aus gaben bingegen, 
Die Einnahme übersteige daher die Ausgabe um. 
Es hat mithin das Königreich an das Herzogthum berautzuzahlen: 
1.) zu Deckung der vom Herzogthum zu bestreitenden Ausgaben, . 
2.)VondemUeberschußderEinnahmederer77,536hlrlogrli 
nach der Grenzberichtigung fuͤr das Herzogthum, fuͤr den Termin Ostern 1816. 
ausfallenden Subscriptions- Summe von 45,448,025 Thlr. — — 
Ferner: 
3.) die nach dem Rechnungsschlusse bis mit Frist Michaclis 1814. aus dem Herzogehum, 
eingenommenen Beitraͤge an 
ingleichen: 
4.) die aus dem Herzegthum, nach dem Rechnungsabschlusse Frist Michaelis 1 814. 
für das Konigreich an das Dorf Cavertit und die Mühle zu Klingenhayn gezahlten 
Brandschäden-Vergütungen, 
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Zusammen 
DOahingegen hat das Königreich dem Herzogthum durch, seit Michaelis 1814. gezahlte 
Brandschäden-Vergnutungen, vorgeschossen incl. 1241 Thlr. 16 gr. — an die an 
das Herzogthum gekommenen ungewissen Orte, 
und es hat sonach das Königreich dem Herzogthum Jö. noch her- 
aus zuzahlen, 
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-- noch der, 
Thlr. 
gr. 
Hauptbetrag. 
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1,67 1,006 
1,593, 469 
  
  
  
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