Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

  
No 
  
l 
(434 ) 
A. Die Armenhaus;-— 
Unterstuͤtzungsfonds betr. 
— 
  
  
  
Gegenstaͤnde. 
  
  
  
— —. 
durch liberlessung saͤmmtlicher, im Herzogthume ausstehenden Activorum 
von 
nach Abzug der im Herzogtbume befindlichen Passivorum, weiche 
Preussen aus vorstehenden Activis berichtigt, mit 
ellective also, wie sich aus der umseitigen Vergleichung ergiebt: 
#bon den Geldbeständen der Jucht= und Armenhaus. Haupt- Casse incl. 
des Gierthschen Legates von 000 Thlir. — — 
· 
von den Staatspapieren: 
an Landschaftlichen Obligationen zu 33. 2)/700 Thlr. 
an dergleichen . .z4-g..... 400 - 
an Kammer Credikt= Cassen, Scheinen zu 32. 2,350 
an dergleichen . .zu20...· 1,000 - 
an Berliner Bank- Obligationen é. zu 2202 450 
—“s“"“““ 
Hiervon rückständige Zinsen, bis Sten Juni 1815. 
an unzinsbaren Kammer-Credit-Cassen Scheinen, r# von 31,757 Thlr.— 
  
  
zusammen aus der Jucht= und Armenhaus. Haupt-Casse 
und zur Ergänzung 
Casse, dort auf den Preussischen Antheil erwachsenen Mehrbetrag an 
Hauptbetrag, wie umseitig berechnet worden 
Ole Cautionen der Beamten im Herzogthume Sachsen, welche 
und 1,500 — — in Staatspapieren betragen, 
werden ausserdem in der gestellten Art ausgelleferk. 
  
  
U 
  
den,nachdernachsiehendenuibersichr,wegenderLanderbeitshausispaupts 
  
i 
  
  
  
  
  
Thlr. gr. 
  
Haupt-Casse und den sogenannten 
  
— — — ——— — 
pf. 
Thlr. 
Betrag. 
gr. pf. 
  
l 
75,520 
12,071 
  
  
2 
  
  
63, 448 
40, 231 
6,000 ien 
0,527 
  
·O#n 
120, 195 
19,410 
  
120 Kvä 
10 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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