zu Art. VI. J. 6.
- „XII. 6. 17.
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IH.) Berechnung und Abtheilung der Konigl. Sächs. Cassenbillels Haupt, Auswech-
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F.) Abschluß der Königl. Sächs. Kammer-Credie. Casse, bis mit dem cts, 16.
min 1317. ***- ..0 « -.i
u) Verechnung über den Nebeufonds der Koͤnigl. Sichs Lammer. Credit, ca
selungs= Casse, rücksichtlich der ausstehenden Capitalien, der Staatspaplere und
baaren Gelder. · o " " 0 « i o . . .
I.) Berechnung über die Bestaͤnde
a.) der Koͤnigl. Saͤchs. vormaligen Haupt-Auswechselungs-Casse, so weit
sie in Cassenbillets bestanden;
b.) der in Leipzig sich befundenen Cassenbilats / Disc enio · Caste und deren
Abtheilung.
K.) Uebersicht derjenigen Koͤnigl. Saͤchs. Bianten und pöchter r in dem aboetretenen
Landestheile, mit welchen von den Koͤnigl. Saͤchs. Beboͤrden, nach dem 5. Juni
1815. bereits Abrechnung gepflogen worden. . . ,
L.) Abtheilung der ehemaligen General. Brandcasse. .... ..
II.) Hauptnachweisung über Einnahme und Ausgabe bei dem Inmoblr Brand-
Versicherungs-Institute bis mit Ostern 1816. und Berechnung, was diesfalls
ein Landestheil dem andern herauszugeben hat.
J.) Berechnung zur Auseinandersetzung des Mobiliar. Veandversscherungs Jnstituts.
O.) Uebersicht der Activorum und Passivorum der allgemeinen Straf. Versorgungs,
und Landarbeits-= Anstalten und deren Abtheilung.
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