Contents : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

—  368  —

geäußert,  so  daß  man  mehr  oder  minder  auf  Kombinationen  angewiesen  ist.
Graf  Eulenburg  hielt  aber  die  Gründe  seines  Gesuchs  für  so  entscheidend,  daß
er  sich  zur  Zurücknahme  desselben  selbst  durch  den  ihm  kundgegebenen  Wunsch
des  Kaisers  nicht  bestimmen  ließ,  und  erhielt  den  erbetenen  Abschied  am
26.  Februar.

Etwa  ein  halbes  Jahr  später  erhielt  Graf  Eulenburg  unerwartet  von
seinem  Amtsnachfolger,  dem  Minister  von  Puttkamer,  die  Anfrage,  ob  er
geneigt  sei,  das  frei  gewordene  Oberpräsidium  in  Cassel  zu  übernehmen.  Eulen—
burg  erklärte  seine  Bereitwilligkeit  erst,  nachdem  er  sich  versichert  hatte,  daß
diese  Ernennung  dem  Fürsten  Bismarck  genehm  sei.  1)

Das  persönliche  Verhältnis  des  Grafen  Eulenburg  zur  Familie  Bismarck
hat  durch  die  Vorgänge  im  Februar  1881  keine  Trübung  erfahren.  Den
Fürsten  selbst  aber  sah  Eulenburg  erst  am  26.  Januar  1894  wieder,  als  der
Fürst  zur  Aussöhnung  mit  dem  Kaiser  nach  Berlin  gekommen  war  und
Eulenburg  ihn  im  Königlichen  Schlosse  begrüßte.

Graf  Eulenburg  wurde  im  März  1892  zum  Präsidenten  des  Staatsministeriums,
  im  August  zugleich  zum  zweitenmal  zum  Minister  des  Innern
ernannt  2)  und  schied  im  Oktober  1894  auf  seinen  Antrag  wiederum  aus  dem
Staatsdienst.

Er  hat  dem  Bundesrat  von  1868  bis  1871  und  mit  einer  kurzen  Unterbrechung
  von  1878  bis  1881  angehört.  Den  Schwerpunkt  seiner  Thätigkeit
bildete  in  der  ersten  Periode  das  Gesetz  über  den  Unterstützungswohnsitz,  in  der
letzteren  das  Sozialistengesetz.  Zuvor  hatte  er  bereits  als  Regierungskommissar
an  den  Beratungen  der  Gesetzentwürfe  über  die  Aufhebung  des  Paßzwangs
und  der  polizeilichen  Beschränkungen  der  Eheschließungen  mitgewirkt,  und  das
Reglement  für  die  Wahlen  zum  ersten  Norddeutschen  Reichstag,  die  Grundlage
des  Reichswahlgesetzes  vom  31.  Mai  1869,  war  von  ihm  verfaßt.

Als  Graf  Eulenburg  im  März  1892  das  Ministerpräsidium  übernahm,
beantworteten  die  „Hamburger  Nachrichten“  in  einem  sichtlich  von  Friedrichsruh
aus  inspizirten  Artikel  die  Frage  nach  der  politischen  Konfession  des  neu
ernannten  preußischen  Premiers  wie  folgt:  Nach  den  Antecedentien  des  Grafen

kam  er  um  seinen  Abschied  ein.  Fürst  Bismarck  beeilte  sich,  erst  die  formelle  Seite  der
Anstände  zu  beseitigen  und  dann  auch  materiell  dem  Minister  des  Innern  die  Brücke  zum
Verbleiben  im  Amte  zu  bauen,  indem  er  erklärte,  daß  er  keine  solche  Dissiense  im  Staatsministerium
  kenne,  die  eine  Veränderung  im  Schoße  desselben  notwendig  machten.  Graf
zu  Eulenburg  ging  dennoch.“

1)  Ueber  die  Vorgeschichte  der  Ernennung  des  Grafen  Eulenburg  zum  Oberpräsidenten
von  Hessen-Nassau  (Mitwirkung  des  Grafen  Bismarck)  vgl.  die  „Post“  Nr.  226  und  die
„Voss.  Ztg.“  Nr.  383  v.  19.  8.  81.

2)  „Das  Ministerium  Caprivi-Eulenburg“  von  einem  Nichtborussen.  Berlin,  W.  9,
Richard  Eckstein  Nachfolger.