Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

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(169 9 
Gesetzsammlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
20. 
35.) Steuer= Ausschreiben 
auf das Jahr 138321. 
vom 23sten December 1820. 
V.# GOTT##S# Gnaden, Friedrich August,, König von Sachsen 2c. cc. 4c. 
Vtiebe getreue. Die getreuen Scände aus Unsern alten Erblanden haben, in 
Erwaͤgung, daß die jetzige Bewilligung mit dem Schlusse des heurigen Jahres ab- 
laͤuft, und die Deckung des „ mit dem herannahenden Anfange eines neuen Jahres, 
eintretenden Staatsbeduͤrfnisses, ungesaͤumte Vorsorge erheischt, in der an Uns un— 
terthaͤnigst eingereichten Praͤliminarschrift unter andern darauf angetragen, daß die 
Steuern und Abgaben ganz in derselben Maße, wie sie auf das heurige Jahr 
bewilliget gewesen sind, auch im laufe des Jahres 1821. erhoben werden mochten. 
Gesetzsammlung 1820. # 20 I
	        
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