236 II. Das Königreich Sachsen.
ordnung unter dem Finanzministerium der Generaldirektion
der Staatseisenbahnen zu, deren Vorsitzender
den Titel „Präsident der Generaldirektion der
Staatseisenbahnen“ und deren juristische Mitglieder den
Titel „Finanzrat“ bzw. Oberfinanzrat führen. Sie ist
die Mittelbehörde, entscheidet über Beschwerden gegen
die ihr unterstellten Dienststellen, stellt die unteren Beamten
an, vertritt innerhalb ihres Geschäftskreises den
Staatsfiskus in bürgerlichen Bechtsstreitigkeiten, in Enteignungs-,
Hypotheken= und Kaufsangelegenheiten. Ihre
Verfassung ist bureaukratisch; nur in zwei bestimmten
Fällen ist die Entscheidung auf Grund kollegialer Entschließung
zu fassen. (Verwaltungsordnung vom 16. Movember
1909.) Ihr ist als gutachtliches Organ für
wichtigere Fragen des Verkehrs ein Eisenbahnrat
beigegeben, bestehend unter dem Vorsitze des General-=direktors
aus zehn von den Handels= und Gewerbe-Rkammern
gewählten Bertretern des Handels und der
Gewerbe, fünf von den landwirtschaftlichen Kreisvereinen
und neun vom Finanzministerium gewählten Mitgliedern.
Für die Erledigung dringender Angelegenheiten sowie
zur Vorbereitung seiner Anordnungen ist ein ständiger
Ausschuß von sieben Mitgliedern zu bestellen. Die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen besteht aus
vier Abteilungen (I. Allgemeine Verwaltungsabteilung,
II. Verkehrsabteilung, III. Betriebstechnische Abteilung,
IV. NAeubauabteilung, welcher auch umfänglichere Umund
Erweiterungsbauten zugewiesen werden). Ihr unterstehen
die für die Ausführung und Uberwachung des
nahmt rund 202,5 Millionen Mark, davon 122,5 Millionen aus
dem Güterverkehr und 65,8 Millionen aus dem Personen= und
Gepächverkehr, verausgabt rund 150 Millionen. Der Betriebsüberschuß
betrug 4,473 % des Anlagekapitales, während er in
den Jahren 1902—1911 3,71, 4,42, 4,66, 4,70, 5,24, 4,95, 3,87,
3,86, 4,606 und 5,492 % betragen hatte. Die niedrigste Verzinsung
brachte das Jahr 1848 mit 2,15%, die höchste das
Jahr 1865 mit 7,23 %%. Das Verhältnis der Ausgabe zur Gesamteinnahme
hat sich im Jahre 1912 auf 74,105 %% gestellt.
— Bemerkt mag noch werden, daß der Erlös aus dem Fahr-RKartenstempel
im Jahre 1912 rund 1547000 + — und zwar
76200 + für Fahrkarten I., 468 300 —¾ für solche II. und
999700 A für Fahrkarten III. Wagenklasse —, der des Frachturkundenstempels
für Eisenbahn= und Schiffsfrachturkunden
aber über 1122000 .4 erbracht hat.