Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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amts,  Zimmermann,  wegen  wiederholten  Pferddiebstahls,  neben  Bezahlung  der  Ajungsund
  Inquistions.Kosten  zu  einer  sechsmonathlichen  Festungsstrafe  verurtheilt.

ldid.  Den  4.  Oct.  wurde  der  in  Weinsperg  zur  Untersuchung  gekommene  Johann
Schüz  von  Oberhöfen,  Fürstlich  Hohenloh-Waldenburgischer  Patrimonial=  Hertschaft,  wegen
des  in  Consortio  mit  vier  andern  Diebsgesellen  an  Hayum  Aaron  zu  Leerensteimsfeld  in  der
Nacht  vom  12.  auf  den  13.  Jul.  1806.  verübten  Diebstahls,  neben  Bezahlung  der  Arrests=
  und  Untersuchungskosten,  auch  Vergütung  des  Schadens,  zu  einer  zehenmonathlichen
Festungsarbeit  condemnirt.  «

Ibid.  Den  7.  Oet.  wurde  Johann  Martin  Koser  von  Steinheim  an  der  Murr,  Mar—
bacher  Oberamts,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaz  aller  Arrests-  Azungs—
und  Untersuchungskosten,  auch  Verguͤtung  des  Entwendeten,  zu  einer  einjaͤhrigen  Festungs—-arbeit,
  und  zwar  die  ersten  vier  Wochen  in  Springen  verurtheilt.

Erkenntniß  des  Königl.  Ober-Justiz.  Cellegbe  II.  Senats  in  einer  Eibil-Sache.

Stuttgart,  den  12.  Aug.  wurde  die  Appellation  des  Johann  Georg  Schell,  Steinhauer
  in  Gaisburg,  Johann  Georg  Höfer,  Zimmermann  in  Berg  und  Georg  Christian
Dreislein,  Schmid  allda,  Appellanten  wider  Eudwig  Jacob  Biblen,  Burgermeister  in  Untertürkheim,
  Appellaten  wegen  Temerität  für  nicht  erwachsen  erkannt,  und  die  Appellanten
zur  Bezahlung  der  aufgegangenen  Appellatio#s-Kosten  verurtheilt.  ·

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,  den  Freiherrn  Anton  von  ulm

auf  Erbach  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  23.  Octob,  zum  Königlichen  Kammerherrn
zu  ernennen.

Durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  13.  Oct.  haben  Se.  Königl.  Maj.  dem  Amtsschreiber
  Herbort  zu  Stuttgart  seinen  bisherigen  Rang  als  geheimen  Cabinets-Secretair
vorzubehalten  geruht.  ·

 

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  den  Pfarrer  M.  Dillenius  in  Hemmingen,  welcher
Allerhöchstdenselben  die  Zte  Auflage  seines  griechisch-deutschen  Wörtrruchs  allerumerthänigst
übersandte,  zum  Zeichen  Ihrer  höchsten  Zufriedenheit  mit  einer  kostbaren  goldenen  Tabatiere
zu  begnadigen  geruht.  »

 

SthattsDanunmehr-sämtlicheObligationen-fükdievomchber1805.bis
Georgli  1807.  bei  der  vormals  gemeinsamen  Schuldenzahlungskasse  angeliehene  Capitalien,
fertig  sind;  so  werden  die  auswärtigen  Besizer  der  Interimsscheine  hiemit  aufgerufen,  solche,
zu  Bezwekung  mehrerer  Sicherheit  und  Abkürzung  des  Geschäfis,  an  die  nächstgelegene
Amtspflegen  zu  übergeben,  welche  alsdann  die  gesammelte  Interims=  Scheine  zumal,  mit
einer  Consignation  an  den  Rechnungsrath  Hoß,  bei  der  Heuwag  in  Nro.  442.  wohnhaft,
einsenden,  und  von  djesem  die  förmliche  Obligationen  zur  Aus#heilung  an  die  Darleiher,
erhalten  werden.  Den  24.  Oct.  1807.