Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die  Blldung  der  Kriminal-Gerichts  Bezirke

im  Innkreise  betreffend.)

Wir  Maximillan  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Balern.

Wir  haben  zur  vollständigen  Vollzlehung
Unserer  allerhöchsten  Entschließung  vom  31.
August  1810,  die  Landgerichts-Verfassung
im  Innkreise  berreffend,  nach  gutachtlicher
Vernehmung  Unseres  General-Kommissariats
  und  Arpellationsgerichts  daselbst,
allergnädigst  beschlossen,  und  verordnen  hiemit:
  daß  die  Untergerichte  des  gedachten
Kreises,  rücksichtlich  der  Kriminal-Untersuchungen,
  in  folgende  sechs  Kriminal-Gerichts=
  Bezirke  abgetheilt  werden  sollen.

1)  Bezirk  Ratten  berg.  Derselbe  formirt
  sich  aus  den  Landgerichten  Kufstein,
  Raktenberg  und  Zell.  Siz  Rattenberg.


)  Bezirk  Innsbruck,  welcher  besteht
aus  dem  Landgerichte  Hall,  aus  der
Stadt  und  dem  Landgerichte  Innsbruck,
und  den  Landgerichten  Schwaz,  Silz,
Steinach,  Stubay,  Telfs  und  Werdensels.
  Die  Kriminal=  Untersuchungen
  werden  dem  Stadtgerichte  zu  Innsbruck
  übertragen.

3)  Bezirk  Landeck,  derselbe  wird  zusammen
  gesezt,  aus  den  Landgerichten
Imst,  Landeck,  Nauders,  Ried.  Siz
Landeck.

Bezirk  Meran,  welcher  umfaßt  die
Landgerichte  Glurns,  Lana,  Meran,
Passeyer,  Schlanders.  Siz  Meran.

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5)  Bezirk  Brixen.  Demselben  werden
zugetheilt  die  Landgerichte  Brixen,  Kastelruth,
  Klausen,  Sarenthal,  Seerzing,
Siz  Briren.

65)  Bezirk  Brunecken,  welcher  begreift
die  Landgerichte  Brunecken,  Enneberg,
Mühlberg,  Taufers,  Welsberg.  Siz
Brunecken.

Ueber  den  Personal-Status,  und  die  Ernennungen
  der  Kriminal-Adjunkten  erfolgt
Unsere  besondere  allerhöchste  Eneschließung.

München  den  3.  Juli  1811.

Aus  Seiner  Majestät  des  Königs
Special:  Vollmachr.
Graf  von  Montgelas.
Auf  koniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär
F.  Kobell.

 

(Die  Organisation  des  Munizipalraths  in  Burghausen
  betressend.)

Ministerium  des  Innern.

 

Auf  Besehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Der  bisherige  Magistrat  zu  Burghausen
  wird  mit  dem  1.  Juli  l.  J.  aufgelöst,
und  an  dessen  Stelle  ein  Munizipalrath  konstituirt,
  die  Verwaltung  des  Gemeindevermögens
  hingegen  einem  besondern  Individuum
  übertragen.
Die  von  der  Gemeinde  gewählten  Munizlpalräthe:

1)  Andreas  Kulleick,  Bürger  und
Wachszieher,
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