Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Einlage  der  bereits  gezogenen  Klassen,  muͤssen  drei  Tage  vor  jeder  Klassen-Ziehung
an  die  Lotterie-Haupt-Expedition  zurückgegeben  werden,  widrigenfalls  solche
für  ihre  Rechnung  spielen.  Angebröchene  Loose  erster  Klasse  werden  nicht  zurückgenommen.


S.  5.
Ziehung.  Ziehungslisten.

Die  Mischungen  und  die  Ziehungen  geschehen,  und  zwar  letztere  durch
Waisenknaben,  im  Beiseyn  eines  der  Unterzeichneten  und  vier  hierzu  requirirter
Notare,  öffentlich.

Nach  beendigter  Ziehung  jeder  Klasse  wird  eine,  nach  Ordnung  der  gezogenen
  Loos-Rummern  gedruckte  Gewinnliste,  nach  jedem  Ziehungstage  der  fünften
  Klasse  aber  außerdem  noch  eine  Gewinn-Ziehungsliste  ausgegeben.  Jeder
Spieler  ist  berechtigt,  von  seinem  Unter-Kollekteur  oder  von  dem  auf  dem
Loose  bemerkten  Haupt-Kollekteur  die  Nachweisung  semer  mit  Gewinn  gezogenen
  Nummer  in  der  betreffenden  gedruckten  Gewinnliste  zu  verlangen.  Zeitungs=
  und  andere  Nachrichten  begründen  keinen  Gewinn-Anspruch.

S6.
Erneuerung  der  Loose.

Für  die  in  den  vier  ersten  Klassen  nicht  gezogenen  Loose  haben  die  Fortspielenden
  zu  jeder  folgenden  Klasse  anderweite  auf  dieselbe  Nummer  lautende
Loose  gegen  Entrichtung  der  planmäßigen  Einlage  zu  lösen.  Diese  Erneuerung
muß  jedesmal  längstens  acht  Tage  vor  Anfang  der  Ziehung  einer  jeden  Klasse
bei  demjenigen  Kollekteur,  von  welchem  die  Loose  ursprünglich  genommen  worden,
  unter  Vorzeigung  der  Loose  voriger  Klasse,  geschehen.  Kann  aber  ein
Interessent  sein  Loos  binnen  der  zur  Erneuerung  desselben  nachgelassenen  Zeit
von  dem  Kollekteur,  von  welchem  er  das  Loos  gekauft  hat,  nicht  erhalten:  so
hat  derselbe  sich,  wenn  letzterer  ein  Unter-Kollekteur  ist,  an  den  auf  dem  Loose
bemerkten  Haupt-Kollekteur,  ist  er  aber  ein  Haupt--Kollekteur,  an  die  Lotterie-Direktion
  allhier,  mit  Vorzeigung  oder  Einsendung  des  Looses  der  vorigen
Klasse  und  der  planmäßigen  Einlage  nebst  dem  Aufgelde,  unverzüglich  zu  wenden.
  Wer  dieses  vor  Ablauf  des  fünften  Tages  vor  Ziehung  einer  jeden  Klasse
unterlassen  hat,  ist  aller  Ansprüche  an  das  bis  dahin  gespielte  Loos  verlustig
und  der  betreffende  Kollekteur  dann  berechtigt,  ein  dergleichen  nicht  erneuertes
Loos  anderweit  zu  verkaufen.  Renovationen  im  Voraus  auf  alle  Klassen  sind
nur  vom  Kollekteur  zu  vertreten.