rif
(115 )
fabrenden Strecken verkheilt.
— — — —
Uferstaaten,
für deren Rechnung
die Gebühr erho-
ben wird.
—
Auf fuhr.
Bezeichnung
der
Serecke.
Zu entrichtende
Gebühr à Cer.
.
–.
Summe
der in jedem
Däucmark.
Hannover. 3
Mecklenburg.
Preußen.
Anhalt: Dessau.
Anhalt: Cothen
Sachssen. -
Oesterreich.
Für die ganze Strecke 2
E Hamburg bis hacher.
Von der Daͤnisch. bis zur Hannoͤver. Grenze.
-
Hitzacker bis an die Preußische Grenze.
* Hanndver. bis zur Preuß. Grenze.
e Für die ganze Strecke von der Meklenburgi
schen bis zur Sachsischen Grenze.
Vou der Preußischen Grenze bis Tochheim.
-
Tochheim bis Desan-.
Für die ganze Strecke.
Anhale: Bernburg. Für die ganze Strecke.
Von der Preuß. Grenze bis nach Dresden.
-
%
Dresden bis Pirna.
Pirna bis zur Oesterreichischen Grenze.
der Sächs. Grenze bis Außis.
Außig bis Melnik.
Summe für die ganze Strecke von Ham-
burg bis Melnik.
von 112 lb. sUferstaate zu
Hamburger. zerchtenen
—em———.
— -
s 51
— —NH
4 i* 1 8
— —E —SFür dieseni-
— 8 8 13 gen Faͤlle, wo
— — 6) SFahrzeuge
——Ilamwicht den gan-
— —8KHNeen Theil der
2 8 Preußischen
— 1 — 5 Elbe befah-
— 1113 9 wird nach
10) „Maasgabe
s—N 4½% dHoer zu bofah-
— — Krenden Strek-
rurerlsl
— 2521 3 erhoben.
NB. Transitirende Schiffer koͤnnen an dem ersten Erhebungsamte die
jeden Uferstaats entrichten.
Gebuͤhren fuͤr die ganze Strecke eines
Anmerkung. Der von Sßlingen früher nach Hamburg verlegte Zoll wird nur von stromaufwärts aus
Lomurg abgehenden Schiffen mit 4 Schilling Hamburger Courant pr. Schiffslast von 4000 lb.
rutto (und einer geringen Schreibegebühr) ennrichtet.