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No. 4. v
Ausstellungsame zu MUMMN No. 1J.
Manifest
fürden Schiffer Ghtralnat / A % — %
zur Fahre von —. % nach %%% mit dem
LQuienher Schiffe No. 10.
zur J1..Klasse von 25 bis 45 Lasten gehoͤrig,
und bemanne mit 114c—½ Mannspersonen.
(Ma J W W —44— J7F. 4—
J .— ?7Ön. –4 — *Fv. — –39 :
Bemerkung.
1.) Jedes Fahrzeug muß mit dem Namen des Ortes, wohin es gehort, und mie einer Nummer
dauernd und deutlich bezeichnet seyn.
2.) Ohne Frachtbrief darf keinerlei Ladung eingenommen und jede Zu- und Abladung muß beim näch-
sten Elbe-Joll Amte gehörig nachgewiesen werden.
3.) Das Manifest wird unentgeldlich unterfertigt von der Behorde des Einladungsortes oder vom
nächsten Elbe-Zoll-Amte auf der Fahrt. Besteht es aus mehr als einem Bogen, so muß es pa-
Zinirt, gehörig geheftet, und die Heftschnur (Faden) besiegelt seyn. Alle vollständig vorzuzei-
gende Frachtzettel und Ladungspapiere werden Beilagen desselben. —
Duplicate werden nur für billige Abschriftsgebühr gefertige.
4) Der Schiffer muß durch elgenhändige Unterschrift des Manifests seine Haftung für die Wahrheit
und Vollständigkeit der Angaben bestärken.
5.) Dies Manifest wird zu —*x bei dem # —. Z
abgegeben, und von demselben nach Vorschrift der Elbeconvention aufbewahrk.
6.) Fär geringfügige Transporte auf kurze Strecken genugen, statt des formlichen Manifestes,
einfachere zweckmäßige Bescheinigungen.
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