Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

(158  )
A.
Tarif

der  Recognitionsgebuͤhr  fuͤr  die  Elbe,
welche  von  den  Schiffen  zu  erlegen  ist.

 

 

 

“““““-—
  —  —  —  —  —  —.  —.  —  —  ——  —

Von  der  onn  Dresden]  Von  der

immung  der  Schiffsladungen  Oesterreichi-  Von  Pirna  bis  zur  esterreicht-Bestim
  8  h  f  8  schen  Grenzelbis  Dresden.  Preußischen  schen  bis  zur

nach  Klassen.  bis  Pirna.  Grenze.  iPreuzischen

 

 

 

 

Grenze.

 

lNENLN

 

 

—  —
7  —  —  —  —

 

 

 

 

a.)  von  Schiffen  mit  Ladung:

Von  1.  Schiffe  1ster  Klasse  unter  10  Last  (die
hkast  zu  4000  Pfund,  oder  37  Ctr.

73  Pfund  Leipziger  Gewicht.)  —  21—  2.  —  4——  38—

.  1.  Schiffe  2ter  Klasse  zu  10  bis  25  kast.4—4  3—  Wis

fb  ..  z#er.  25-  44%
„  1.  deer  .45  tast  und

mehr.  —  |110  1

b.)  von  Fahrzeugen  ohne  kadung

wird  allenthalben  ein  Viertheil  vorstehender
Taxe  erhoben.  #