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5.) die Ertheilung der Aufenehaltskarcen an Fremde,
0.) das Visiren der Fremdenpässe und Wanderbücher,
II. zur Erhalcung der öffentlichen Sicherheic und Ordnung:
1.) die Führung der pollzeilichen Aufsicht bei den von dem Scadtraehe zu gestactenden
öffentlichen Lustbarkeiten, Bällen, Concerten, Aufzügen, Schauspielen, Vogel-
schiessen, Feuerwerken, Ausstellungen von Sehenswürdigkelcen, so wie bei den von
den Seudirenden zu veranstaltenden Feierlichkeiten. Die Erlaubniß zu solchen Feier-
lichkeirten haben die Scudirenden bei dem Rector der Universiräc nachzusuchen, wel-
cher aber, vor Erthellung derselben, sich jedesmal mie dem Polizeipräsidenten ver-
nehmen, und die demselben dagegen etwa beigehenden Bedenken pflichtmässig berück-
sicheigen wird. Von Seiten des Stadtracths sind die Concessionen zu offentlichen
Vergnügungen und zu Ausstellung sehenswerther Gegenstände, sremden Personen nicht
eher zu ertheilen, als bis diese eine Erlaubnißkarte zum Aufenthalte vorgezeigt ha-
ben; auch hac er von jeder, zu einem der vorerwähnten Vergnügungen oder Ausstel-
lung von sehenswerehen Gegenständen, ertheilten Concession dem vereinigten Polizei-
amte sogleich Nachriche zu geben,
2.) die Untersuchung der Qualificackon derer, welche sich als Lohnbedience, oder als
Meubleurs und Trödelleute nähren wollen, ingleichen die sortwährende Aufsicht uͤber
solche Personen,
3.) die Visitationen in den Gasthöfen und Schenkhäusern,
4.) die Ertheilung der Erlaubnis, Effecten aus den Thoren zu schaffen,
5.) die Ertheilung der Pässe aller Ark, jedoch, soviel ad &. und 5. die Seudirenden,
ingleichen Rathsunterthanen, welche aus teipzig wegziehen wollen, und Offizianeen
des Sctaderaths anlange, nur gegen Vorzeigung des von der Universität und resp.
dem Stadtrathe ertheilten Erlaubnißscheins, «
6.) die Ertheilung der Wanderbuͤcher an Handwerksgesellen,
7.) die Anwendung aller zulaͤssigen Sicherungsmittel gegen gefaͤhrliche und verdaͤchtige
Personen uͤberhaupt,
3.) das Verfahren gegen Trunkenbolde, liederliche Dirnen, unehelich schwangere Weibs-
personen, aufliegende Geselken, tehrlinge und Dienstboten, Vagabunden und Bett-
ler, wobei jedoch die der Unterstützung Bedürfeigen dem Sctaderache, zu Treffung
weiterer Maßregeln, anzuzeigen sind,
9.) das Wegweisen verdächtiger, niche nach teipzig gehöriger Personen,