Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

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K.) in Räcksiche des Geistes: 
a) aus den Kinderjabren her, 
erbliche Anlagen, Temperamenk, hervorstechende Aeußerungen des Vor- 
stellung= und Begehrung-Vermögens, Geistes-Culeur-Vernachlässigung, 
Uiberspannung derselben, Verbildung durch tectüre, Schauspiele, Beispiele, 
barte Behandlung u. s. w. 
b)) aus den Jahren des erwachsenen Alcers, 
das Verhältniß der Seelenvermögen gegen einander, der Charakter, bervor- 
stechender Hang zu gewissen Beschäftigungen und Genüssen, gewisse tieb- 
habereien, vorzügliche Ulibung, oder übermäßige Anstrengung einzelner 
Kräfte des Gemüchs, Zerstreuungen, Benehmen, Arbeicsamkeir, Um- 
gang 2c. 
GB.) in Rücksicht des Körpers: 
a) aus den Kinderjahren her, 
Verlehung bei der Enebindung oder nachher, besonders Kopfoerlehungen, 
Mißhandlungen, übermäßige Anstrengungen zu harten Arbeiken, Entwickel- 
ung der Zähne und der Mannbarkeie, Abnormitäten in diesen Naturgeschäf- 
ten, Kinderkrankheicen, besonders Versehungen von Ausschlägen, Enkkräfe. 
ung durch unnatürliche Laster, physische Erziehung überhaupc; 
b) aus den Jahren des erwachsenen Alcers: 
Krankheiten aller Art, besonders solche, wobei der Kopf vorzüglich gelicten 
bat, oder durch welche die Geistesfunctionen leiche zerrüttet werden kön- 
nen; als Kopfverletzungen, schnell geheilte Ausschläge und Geschwüre, ver- 
setzze Gicht, Hämorrhoiden, Würmer, Entkrästung durch Verlust von 
Säften, durch Ausschweifungen im Trunke oder in der Wollust, Schwan- 
gerschaften, Kindbetten, Säugen, Fehler der monatlichen Epoche u. s. w. 
In Rücksicht der äußern Veranlassung ist eines Theils auf die allgemeinen Einflüsse 
der außern Natur, z. B. Beschaffenheit der tust und des Wassers in dem Wohnorte
	        
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