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38.) Resceript
an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die gleichmäßige Befolgung der von
der Candesregierung, wegen Aufnahme der aus den Entbindunganstalten zu
Dresden und Ceipzig entlassenen Wochnerinnen und deren Kinder, unterm
23sten Mai d. J. erlassenen Verordnung, auch in der Oberlausit betr.
vom Zten Juni 1822.
Vor GOxTES# Gnaden, Friedrich August, Kdnig von Sachsen 2c. 2c. 1c.
Veste, Hochgelahrte, Räthe, liebe getreue. Wir finden für gut, daß Dasjenige,
was in der, von Unserer Landesregierung unterm 23sten Mai dieses Jahres erlassenen,
durch die Gesetzsammlung bekannt gemachten, die Aufnahme der aus den Enebindung-
anstalten zu Dresden und cteipzig enclassenen Wöchnerinnen und der von ihnen gebornen
Kinder betreffenden Verordnung enehalten ist, auch in Unserem Markgrafthume Oberlausit
befolgt werde, und begehren daher an euch gnädigst, ihr wollet dafür, daß den Bestimm-
ungen jener Verordnung auch daselbst allenehalben nachgegangen werde, besorgt seyn.
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung, und Wir sind euch mie Gnaden gewogen.
Gegeben zu Dresden, am Zien Junil 1322.
von Globig.
Eduard Goctlob Nostißz und Jänckendorf.
Ausgegeben zu Dresden, am 2 sten Juni 1322.