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Uiber die in der Oberlausitz von den Verfuͤgungen gegenwaͤrtigen Mandats zu ma-
chende Anwendung wird annoch besondere Anordnung erfolgen.
Urkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben und Unser König-
liches Siegel demselben vordrucken lassen.
So gescheben zu Dresden, am 101en September 1322.
Friedrich August.
Hanns Ernst von Globig.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
Ausgegeben zu Dresden, am Josten September 1322.