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Gesetzsammlung
für das
Königreich Sachsen.
31.
56.) Reseript der Ober-Amts-Regierung zu Budissin,
an den Amtshauptmann Johann Ernst Andreas von Ingenhäff,)
die Besorgung der Militärangelegenheiten in der Oberlausié betreffend,
vom 14ten October 1322.
Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen ꝛc. 2c. kc.
Bester, lieber geereuer. Wir haben, wie ihr dessen aus dem Mandate vom 12ten
März 1321. die neuen Verfassungs= und Verwalkungs= Einrichrungen in der Oberlaufitz
betreffend, Abschnice IV., und der euch ereheilten Instruction G. 17. erinnert seid, beab-
sichtiget, die Militärangelegenheiten“ in Unserem Marggrafthum Oberlausit durch eine per-
manente ständische Deputation, unter eurem Vorsitz, besorgen zu lassen.
Nachdem nunmehro für diese Deputation eine besondere Instruction, als Nachtrag
zu der euch bereiks ertheilten allgemeinen Instruction, abgefaßk worden ist; so lassen Wir
euch solche hierdurch zugehen, mit dem gnädigsten Begehren, ihr wollec euch allenthalben
darnach gehorsamst achten und dem gemäß die euch bierdurch zugetbeileen Obliegenheiten
gehoͤrig ins Werk richten.
Daran geschieht Unser Wille und Meinung.
Gegeben zu Budissin, am 14ten October 1822.
von Kiesenwetter.
Ludwig Eduard Roux, 8.
Gesetzsammlung 1822. " c 63.)