Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

(445 ) 
Gesetsammlung 
für das « 
Königreich-Sachsen. 
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60.)BekanntmachungdesGeheimenFinanz-Collse8ii, 
die Post-Tar-Ordnung betr. 
vom -Sten December 1322. 
N . 
Ihro K oͤnigl. Majestaͤt von Sachsen ꝛc. k. ꝛc., baben, im 
Betracht, daß die in der Postordnung vom 27sten Juli 1713. enthaltenen Taren fuͤr 
die mit den ordinairen Posten zu versendenden Gegenstaͤnde, im Laufe der Zeit, unzulaͤng— 
lich, und in mehrern Saͤtzen durch verschiedene Anordnungen wesentlich abgeaͤndert wer— 
den sind, und um die Taren in ein richtiges fortschreitendes Verhaͤltniß zur Weite des 
Transports zu bringen, auch die in der bisherigen Umchartirung begruͤndete Portover— 
theurung zwischen allen denjenigen Orten des Landes abzustellen, wo es die Verhaͤltnisse 
gestatten, so wie endlich, um jede Ungewißheit uͤber den Betrag des zu entrichtenden 
Portos zu entfernen, die Erlassung einer neuen, vollständigen Post- Tax-Ordnung 
zu genehmigen geruhet, welche von und mit dem 2ten Quartale, oder dem 1sten April 
1823. in Kraft treten soll, und hierdurch zu Jedermanns Wissenschaft gebracht wird. 
Gesetsammlung 1822. 1 66 I
	        
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