Ausfertigung
der Entlassungs-
Scheine.
Bekanntma-
chung der Cas-
sation und Ent.
lassung ohne
Abschied.
Festungsarrest.
28) . erster
Grad;
20) b. zwelter
Grad:
30) c. dritter
Grad.
( 34 )
40.
Die Enclassungsscheine werden bei der Cassation, von dem Kriegsgerichee, welches
das darauf gerichtete Erkenntniß zur Vollstreckung gebracht hat, und bei der Entlassung
ohne Abschied, von der geheimen Kriegscanzlei, auf allerhöchste desfallsige Anordnung, er-
theilt.
41.
Sowehl die geschehene Cassation, als die erfolgte Entlassung eines Offiziers ohne
Abschied wird jedesmal, mie Bemerkung des Anlasses, bei den Truppen bekanne gemacht.
Die Bekanntmachung der Cassation durch öffentliche Bläceer kann nur wegen solcher
Handlungen, bei deren Bestrafung das Publicum ein Inceresse hat, in Folge des darauf
auèdrucklich zu richtenden Seraferkenntnisses, veranstaltet werden.
42.
Bei den verschiedenen Graden des Festungsarrests soll folgende Seufenfolge Statt
finden:
Der erste Grad ist in einem verschlossenen Zimmer zu verbüssen; der Verureheilte
wird, während der Dauer der Strafzei#, im Avancement übergangen, und verliert die
Hälfte seines Tractamentés.
In dem zweiten Grade wird zwar dem Verureheilcen das Umhergehn in der Fest-
ung, unter der erforderlichen Aufsicht, verstattet, derselbe wird jedoch ebenfalls, während
der Dauer desselben, im Avancement übergangen, und verliert den dritten Theil seines
Tractaments.
Wenn während der Dauer des zuerkannten Festungsarrests ersten und zweiten Grades
kein Avancement vorfälle, verliert der Verurtheilte den nächsten Schrite im Avancement,
welcher ihn nach verbußeer Straszeit crifse.
Der zurückbehaltene Theil des Tractaments wird zufäörderst zu einer billigen Vergücung
für denjenigen Ofsizier verwendet, welcher, während der Abwesenheic des Verureheileen,
dessen Dienst zu verrichten hat. Der bleibende Uiberschuß wird, wenn der Verureheilte
eine Familie zu unterhalken hac, der Familie desselben ausgeantwortet, außerdem aber
zum Besten des Pensionzahlames eingezogen.
Wenn der Verurtheilte von seinem Tractamente Abzug für seine Gläubiger erleidee,
ist vorstehende Bestimmung lediglich auf den seiner Verfügung frei gebliebenen Theil sei
nes Tractamenéks zu beschränken.
In dem dritten Grade wird das Avancemene des Verurtheilken nicht unter-
brochen, und derselbe in der Freiheik, unter der erforderlichen Aufsicht in der Festung
umher zu gehen, niche eingeschränke, ibm auch an dem Tractamence nur soviel gekürzt,