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. 15.
Wenn solche Waaren und Fabrikake aus der Meßstade teipzig in andere accisbare Leipziger Mes-
Stäbte eingehen, von denen daselbst die Handelsabgabe bescheinigeermaßen enrrichtet güter.
worden, so ist davon die volle Eingangsaccise, jedoch nur nach dem Sabe für inländische
Waaren, zu erbeben. Sind sie aber mie teipziger General-Accis-Passirzecteln begleiter,
und daher dort mie der Generalaccise vernommen worden, so findec bei ihnen die Vor-
schrift des 1 3ten und 14ten F. Statt.
. 16.
Restitution d
Eine Zurückgabe der Eingangsaccise findek nicht Seate, wenn auch die zum Verkauf Gesfitution der
bestimme gewesene Sache niche verkaufe, sondern wieder aus der Seadt gebracht wird. fäindet nicht
Statt.
S. 17. Die auf dem
; Lande erlegte
Die von einer accisbaren Sache auf dem tande, nach den daselbst bestehenden Aeise befreit
Séten, erlegee Accise befreic in der Regel niche von der Nachzahlung der Eingangsaccisfe, nicht ron der
wenn jene Sache zur Scadt gebrache wird. städtischen Ein-
gangsacciife.
s. 18.
Das Gettreide und alle andere Fruͤchte und Erzeugnisse, welche auf den zum Stadt—- Befreiung der
Steuer-Quanto (G. 50.) gehörigen Grundstücken erbaut und gewonnen werden, sind, in- 1
soweit sie zum eignen Häuslichen Verbrauch, oder zur Fücterung und Mast für eignes Geundst Pro-
Mastvieh verbraucht werden, frei von der Eingangsaccisez werden sie aber von dem Er= dakte.
bauer verkauft, so hae der Käufer (er wohne in der Stade oder auf dem tande) die
Eingangsaccise zu erlegen, und der Verkäufer darf, bei eigner WVertretung, sie nicht
eher verabfolgen lassen, bis die Erlegung der Accise ihm von dem Käufer nachgewiesen
worden ist.
K. 10.
Das Mezgetreide der Müller wird dem auf eignem Grunde und Boden erbaucen Metzetreide
Getreide gleich behandelé. der Müller.
3 B. Gewerbe-
8. Gewerbeaccise. creise
Allgemeine
.. 20. Grundsätze.
Innerhalb der Scade wird vom Verkauf oder Tausch einer Sache, so eneweder #.) Der Handel
selbst, oder durch die Macerialien, aus denen sie in der Scade gefertige worden, beim innerhab 4½%
Eingange bereics veraccisire worden, eine besondere Accise niche erhoben; wenn auch die * 7
Sache in eine andere, damie Handel creibende Hand gelangt.