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Benennung der Gegenstände (Wagaren).
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in Bergstaͤdten:
Weizen-- und Dinkelmehl,.
Ko
Ge
c) Klele,
rsten- und Heidekornmehl,
rnmehl, · s · ·
3) als Backwerk.
a) Semmel, Kuchen und dergleichen Backwerk,
einschließlich — — 2 pf. Mahlsteuer,
in Bergstädten,
b) Brod, einschließlich — — 1 pf. Mahlsteuer,
c) Macaroni, Nudellnn.
in Bergstädten,
4.) als Gemüse, und zwar:
Grütze, Bohnen, Einsen, Spelz, Graupen, Hirse,
Gries,
5) als Stärke und Puder,
in Bergstädten,
Anmerkung:
bestimmt ist, ingleichen
a) Das Gekreide, welches erweislich zu Saamen
b) das Getreide, so von den unterthanen selbst,
und nicht von Lieferanten, in die Koniglichen
Magazine und Rentämter abgeliefert wird,
ist fr
ei von der Eingangsaccife,
sie muß
aber von dem nachentrichtet werden, was
aus dem Magazine an Stadteinwohner ver.
kauft, oder als Dienstdeputat abgegeben wird.
Verbrauche bestimmten Getreide.
B. Von dem zur Mühle gebrachten, zum siädtischen
1.) Vom Backen, mit Inschluß des Mahlgro-
schens an — 2 Gr. — vom Scheffel Wei.
zen und — 1 Gr. — vom Scheffel ande-
ren Getreides.
Gesetzsammlung 1824.
(„ 22 )
Bestimmun g Accisabgabe] Accisabgabe
vom in der auf den
Thaler, Centnert, Stadt. Dörfern.
Stück rc. thl. gr. pf. thl. gr. pf.
-
vom Scheffe. — 4— ——1
vom Scheffe— 3———
vom Schesffsfe.1– –—
vom Schefffe..+—1 –
von 12 Pfundd—6 – —
von 12 Pfund. — 3 — — —
vom Centner Brutto. 121—
vom Pfund Nerto—2— ——
vom Schefffe5—
vom Scheffe.. — 6—95
vom Schefffe. —20— — — —
von 2 Pfund—— 3 – –
vom Centtel—8—