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30.) Reseript an den Beamten zu Rochlitz,
die Auslegung des §. 25. in dem, wegen der in verschiedenen Gegenständen
der Gerichtsverfassung und des Prozeßverfahrens beschlossenen Abänderungen
und Einrichtungen, unterm 136en März 1822. erlassenen Mandate betr.
vom 22sbten September 1824.
Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c.
Lieber getreuer. Uns ist vorgetragen worden, was an Uns du, wegen der uͤber die
Auslegung des g. 25. Unsers, die in verschiedenen Gegenständen der Gerichtsverfassung
und des Prozeßverfahrens beschlossenen Abänderungen und Einrichtungen betreffenden Man-
dats vom 1 5ten März 1822. dir beigegangenen Zweifel, mit Bezugnahme auf eine hier-
über zu teipzig erschienene Druckschrifte, unter dem 28sten Mai dieses Jahres gehorsamst
berichtet hast.
Wenn nun die in obangezogener Gesetzstelle, wegen der Berechnung der gesehlichen
Fristen im Civilprozesse, getroffene Disposirion von Terminen niche verstanden, und dar-
aus eine Abänderung der in der erläuterten Prozeßordnung ad Til. IV. F. ö. wegen der
Publications= und Schwörungstermine enthaltenen Anordnung niche gefolgert werden mag;
so lassen Wir dir solches zu deiner Nachachtung hiermit unverhalten seyn.
Gegeben zu Dresden, am 22 sten September 1824.
Freiberr von Werthern.
Heinrich Ferdinand Müller, S.
Ausgegeben zu Dresden, am 2ten October 1824.