Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

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Da Se. Königliche Majestät, nach dem Schlusse des letzten tandtags, von 
derjenigen Summe, welche zur Berichtigung des von den beim hiesigen Königreiche ver- 
bliebenen Sceänden zu vertretenden Rückstands auf die im Jahre 1811, zur Wiederbe- 
zahlung der ersten Fregeschen Anleihe, geschehene Bewilligung, auf das Scteuerärarlum 
angewiesen war, dem tetztern 46,025 Thlr. — — gestundet hakten, damit dagegen die 
oberwähnten stise-Merseburgischen Parcellenschulden sogleich abgezable würden; so ist dieß- 
mal eine Nachbewilligung zu dem erstgedachten Zwecke noch erforderlich gewesen, wodurch 
diese Angelegenheic, nachdem die genannte Anleihe vorlängst zurückgezahlt, und die von 
den Ständen, mit den zu dieser Zurückzahlung beigetragenen Summen, eingelösten land- 
schafelichen Obligationen vom Jahre 1807 bereicé angekündigtermaßen vernichter worden, 
zu ihrer gänzlichen Erledigung gelangt. 
Die zur Fortsetzung der Chausseebaue, nach dem vierten Theile der in jedem Jahre 
darauf zu verwendenden Summen, selt einigen tandtagen von den Ständen dargebotenen 
Beihülfen sind auf die neue Bewilligungszeit continuiret worden. 
In Folge der zu der Magazin-Actien-Anstalt im Gebirgischen und Voigtländischen 
Kreise von neuem erfolgeen Bewilligung, sind die alterbländischen Stände dieser Anstale 
nunmehro mit überhaupe 50,000 Thlr. — — beigetreten, und die Wahrnehmung des 
ständischen Interesse bei derselben ist einer aus den Ständen beider Kreise auf den dortigen 
Kreistagen zu erwählenden Deputation übertragen. 
Obwohl die zur Unterhalcung der erbländischen Gendarmerieanstalt und zu den Ge- 
haleserhöhungen für die aus der Fleischsteuer besoldeten Staatsdiener ausgesebten Jahres- 
CQuanta, an resp. 30,000 Thlr. — — und 16,000 Thlr. — — das desfallsige Be- 
dürfniß abermals niche bedecken, auch dem in Gemäßheit des beim vorigen tandtage de- 
renthalben gemachten Verbehalts an die Stände gelangten Ansinnen, daß das die gesche- 
hene Bewilligung übersteigende Mehrerforderniß bei der gegenwärtigen kandesversammlung 
mit gewähret würde, niche entsprochen worden ist, so baben doch Se. Koönizliche 
Majestät, es für dießmal dabei bewenden zu lassen, Sich bewogen gefunden. 
Neue Bewilligungen sind unter der Rubrik der neuen und erhöheten Bedürfnisse, und 
zwar insbesondere von Seiten der alterbländischen tandschafe, 
mie 500 Thfkr. — — jährlich als Beitrag zu einem für allgemeine kirchliche und 
religiöse Zwecke, als: zu Pensionirung der, Alters, Krankheits= oder sonstiger Umstände 
halber, in Ruhestand zu sehenden Kirchen= und Schuldiener, zur Provlfionirung hie und 
da neu zu errichtender Kirchen= und Schulstellen, zur Bestreitung der durch Sphoralreol= 
sionen oder Kocalexpeditionen in einzelnen kirchlichen Angelegenbeiten erwachsenden Kosten 
#u. s. w., unter leitung des Ober-Cousistori zu bildenden Fonds, 
mic 500 Thlr. — — jährlich, zu besserer Besoldung der Uncerlehrer bei dem Frie— 
drichstädter Schullehrer-Sem#nario, ·
	        
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