Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)

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gierung zu Merseburg bereits angewiesen worden sei, die zeitherigen Verhälenisse in 
obiger Beziehung bis auf Welteres forkdauern zu lassen; Als haben Wir Unser Ein- 
verständniß hierunter dem Königlich Preußischen Hefe zu erkennen geben lassen und 
bleibe euch daher solches, zu eurer Nachachtung und zu weiterer Bescheidung der be- 
creffenden Ameshauptleute des eurer Obsicht anvertrauten Kreises, andurch unverhalten. 
Gegeben zu Dresden, den Oken Februar 1325. 
Freiberr von Werkthern. 
Helurich tudwig Hausmann, 8. 
Ausgegeben zu Dresden, am 18ten Februar 1825.
	        
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