— 324 —
wie auch im Reg.-Bez. Oppeln auffallend selten als Todesursache verzeichnet
worden.
15. Von den auf gewaltsame Weise herbeigeführten Todesfällen bei Personen mittleren
Lebensalters waren in den thüringischen Staaten, sowie in Berlin etwa ½
durch Selbstmord und nur ½ durch Verunglückung herbeigeführt, umgekehrt waren
in den Regierungsbezirken Arnsberg, Oppeln, Düsseldorf durchschnittlich mehr als
2/3 durch „Verunglückungen“ und kaum ½⅛ durch Selbstmord herbeigeführt.
Auf je 10 tödtliche Verunglückungen bei Personen mittleren Lebensalters
entfielen nämlich im Gesammtgebiet von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen 20, in Berlin 19, im
Königreich Sachsen 15 Selbstmorde, dagegen in den Regierungsbezirken Arnsberg
und Oppeln nur etwa 2, im Reg.-Bez. Düsseldorf etwa 3 Selbstmorde.
16. Von je 100 derjenigen Gestorbenen, welche die höchste Altersstufe, d. h. ein
Lebensalter von mindestens 60 Jahren erreicht hatten, sind im Ganzen angeblich
40 an „Altersschwäche“ gestorben. Häufiger als anderwärts — nämlich bei
49,—55,7 % der betr. Gestorbenen — ist Altersschwäche als Todesursache in den
ö5stlichen Provinzen Preußens genannt, in welchen nach anderweitigen
Ausweisen besonders viele Personen beim Tode die Altersgrenze
von 70 und 80 Jahren überschritten hatten.:)
17. Von je 100 aus bekannter Ursache Gestorbenen der höchsten Altersklasse sind
in Folge von Neubildungen durchschnittlich 6 bis 7 gestorben, und zwar etwa
14 in Hamburg und Lübeck, etwa 12 in Berlin, dagegen nur etwa 4 in Schlesien
und Posen.
18. Von den nach Ablauf des 60. Lebensjahres aus einer bekannt gegebenen Ursache
erfolgten Todesfällen ist fast der dritte Theil (31,8 %) auf nicht im Schema genannte
Krankheiten, also z. B. auf Schlagfluß, Herzleiden, Nierenleiden,
fast der fünfte Theil (19 %/%) auf entzündliche Krankheiten der Athmungsorgane
oder auf Lungentuberkulose zurückgeführt. Bei etwa dem vierzigsten
Theile aller Sterbefälle unter Personen der höchsten Altersklasse (bei 26 % der
Gesammtzahl) ist wie im Vorjahre die Todesursache unbekannt geblieben.
19. Im Kindbett sind von je 10 000 entbundenen Frauen etwa 32 gestorben,
d. i. ebenso viele wie nach den Ausweisen des Vorjahres. Während der letzten
beiden Jahre war diese Verhältnißzahl am niedrigsten in Mecklenburg-Schwerin
und im Staate Bremen, am höchsten im Fürstenthum Waldeck und in Westpreußen.
IV. Die besonderen Sterblichkeitsverhältnisse der großstädtischen Bevölkerung.
20. Da unter der Bevölkerung der Großstädte die dem Sterben naturgemäß am
meisten ausgesetzten Altersklassen der Säuglinge und der hochbetagten Personen
weniger vertreten sind, muß die für alle Bewohner der Großstädte errechnete
1) Nach Heft 162 der preußischen Statistik hatten von je 1000 nach vollendetem 60. Lebensjahre
Gestorbenen:
a) ein Alter von mindestens 70 Jahren erreicht in Westpreußen 648, in Ostpreußen 640,
in Pommern 638, in Posen 684, — andererseits in Berlin 560, im Reg-Bez. Düsseldorf 5638,
im ganzen Staate 607;
b) ein Alter von mindestens 80 Jahren erreicht in Posen 227, in Westpreußen 213, in
Pommern 203, in Ostpreußen 194, — andererseits in Berlin 159, im Reg.-Bez. Düsseldorf 157,
im ganzen Staate 178.