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Durch den schmerzlichen Hingang Seiner Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXII.
Reuß Aelterer Linie, Unserers geliebten Vetters, ist unser ganzes Haus und mit ihm
die gesammte Bevölkerung des Fürstenthums in tiefe Trauer versetzt worden.
Sein Sohn, der nunmehrige Fürst Heinrich XXIV. ist leider behindert, die
Regierung Selbst zu führen
Wir übernehmen deshalb für Dieselben die Regentschaft, zu der Wir als
nächster Agnat nach den bestehenden Hausgesetzen und gemäß der Verfassungsurkunde
berufen sind.
Alle Beamten und Diener des Hochseligen Fürsten bestätigen Wir hiermit
in ihren Acmtern und Wir erwarten von ihnen pflichtmäßige Treue und gesetzliches
Beharren in ihrem amtlichen Wirken.
Zu allen Angehörigen des Fürstenthums versehen Wir Uns, daß sie ihre
Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch bethätigen werden, daß
sie Uns, dem berufenen Regenten, treue Ergebenheit bezeigen und willigen Gehorsam
leisen
Der Sorge um das Wohl des Landes und eines jeden seiner Bewohner
wird unser uUnausgesetztes Bestreben gewidmet sein.
Greiz, den 29. April 1902.
(L. S) Heinrich XIV.
v. Meding.