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Negiment brach das Verhängnis über das einst so stolze elsässische
Bergschloß herein. Nachdem nämlich die Schweden etwa sechs
Wochen auf Hohkönigsburg verbracht hatten, steckten sie in der
ersten Hälfte des Oktober die alte Feste in Brand und überließen
sie ihrem Schicksal.
Als dann das Land endgültig der französischen Krone einverleibt
wurde und wieder geordnete Zustände allenthalben nach
den Schrecken des Krieges eintraten, erhielten die Nachkommen von
Franz Friedrich von Sickingen durch einen Beschluß des elsässischen
Provinzialrates vom 27. August 1672 das zerstörte Schloß wieder.
Bis 1770 waren die Sickingen Herren der Burg und der umliegenden
Güter, als sie durch regelrechten Verkauf ihre Rechte und
Ansprüche an Ilessire Henry brancois de Boug, Dräsidenten
des elsässischen Hohen Rates, abtraten.
Für das stolze mittelalterliche Bergschloß bedeutete der Beginn
französischer Herrschaft zunächst den Anfang eines entsagungsvollen
Lebensabends. Sie brachte ihm aber auch die Ruhe und den
Frieden, ohne welchen ein erntereicher Rückblick auf Jahrhunderte
tatenfroher Vergangenheit nicht möglich ist. Jetzt, wo das gigantische
Kastell den Anforderungen einer neuen Kriegstechnik nicht mehr
entsprach und das Schwert von hier aus nicht mehr wie einst mit
blutigen Zügen seine Eintragungen in die Annalen des Landes
machen konnte, kam der Griffel der Geschichte an die Reihe, um
die Aufzeichnungen vergangener Jahrhunderte zu sammeln. So
muß denn neben Schöpflin der erste französische Burgherr auf
Hohkönigsburg, jener ritterliche und hochgebildete Herr de Boug,
auch als einer der verständnisvollsten Sammler von Akten und
Rechtstiteln des königlichen Werkes auf dem Staufen gelten. In
der reichen Akten- und Arkundensammlung dieses feinsinnigen französischen
Verwaltungs- und Justizbeamten findet sich ein wertvolles
und wohlgeordnetes Material zur Geschichte der Burg.
Trotz der Stürme der Revolution, welche auch über sie und