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23.) Rescript der Landesregierung an den Kreishauptmann
Freiherrn von Fischer,
die Dispensation von den landwirthschaftlichen Dienstjahren für die Söhne
der Strumpfwirker im Amtsbezirke Chemnit betreffend;
vom 21 en Juni 1828.
Ven GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen rc. ꝛc. 4c.
Unsern Gruß zuvor! Wohlgeborner, lieber getreuer. Uns ist geziemend vorgetragen
worden, was ihr, auf das wiederholte Gesuch der Strumpfwirkerinnung zu Chemnitz, Carl
Friedrich Gotthelf Schluttigs und Consorten, um Dispensation der Meistersoͤhne auf dem
Lande von den landwirthschaftlichen Dienstjahren, mittelst Berichts vom 28sten September
vorigen Jahres, allerunterthaͤnigst angezeigt habt.
Wir haben hierauf die Soͤhne der Strumpfwirkermeister im Amtsbezirke Chemnitz,
insofern sie die Profession ihrer Vaͤter ergreifen wollen, bis auf weitere Anordnung, und
mit Vorbehalt der etwanigen gerichtsherrschaftlichen contractmaͤßigen Befugnisse, von der
Vorschrift, vier Jahre lang bei der Landwirthschaft gedient zu haben, dispensirt, und be—
gehren demnach an euch, ihr wollet das diesfalls allenthalben Noͤthige verfuͤgen.
Mochtens euch nicht bergen und geschiehet daran Unsere Meinung.
Dalum Dresden, am 2 1flen Juni 1828.
Freiherr von Werthern.
Christian Ferdinand Kaiser, 8.