Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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Dresden — Sparcasse, deren Gelder und ginsen sind der Inhibition nicht, die 
Quittungsbuͤcher aber der dälfsbolltreckung unters: 
worfen, 
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- - Geheim haltung der Einlagen, . . 
- - Zuruͤckforderung der Kapitale, . 
- - Verfahren bei Spargeld über loo Thlr. 
- - Vertretung durchs Leihhaus — Anlage und Ver, 
bürgung der Gelder, . 
- - werl sbosten, Sewinnverwenduns,/Regh 
nungsablegung, 
technische Bildungsanstalt — in wiefern deren göglinge vom zunfe 
zwange frei seyn sollen, 
die Ausstellung von Jeugnissen für solche, 
dic auf jene Befreiung nicht Auspruch haben und deren fernere Theilnahme 
am Unterrichte betreffend, 
- - - inwiefern deren 35glinge von Wanderjah= 
ren frci secien, 
Dresden und Leipzig, — weshalb si sie nicht theilnehmen an der städtischen Garni- 
sonausgleichung, . 
Duͤnger, s. Pferde. 
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E. 
Ehefrauen — deren Aufnahme von Darlehnen, Abtretung oder Verpfändung 
von Feorderungen, Bestellung von Faustpfändern oder Hypothe= 
ken, Verzichtleistung auf Einbringen 2c. zum Besten des Eheman= 
nes — in wiefern solches der Verbürgung gleich zu achten, 
- — deren falsche Angaben von ihres Ehemannes Vermoͤgen, oder ihrem 
Einbringen, um ihrem Ehemanne Credit zu verschaffen, sind als 
Betrug zu beurtheilen, 
- — deren Verbuͤrgung, s. Frauenspersonen. 
— — deren Curatel, s. Geschlechtsvormundschaft. 
Ehemann, s. Ehefrau — Frauenspersonen. 
Ehen, s. Trauungen. 
Eid, (. Schöppencid. 
Einbeingen, (Ehefrau. 
Einquartierung in Garnisonorten — desfallsige allgemeine Bestimmungen, 
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- der Offiziers in Standquartieren, 7 
- der Mannschaft, 
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tzung, Beleucheung und Mobilien, 
der Compagnie--Schmiede und Büchsenmacher, . 
Bestimmungen hinsichtlich der Kammern zum Schlafen und zu 
Effecten, . . 
- der Beleuchtung, Handtücher, Modi- 
lien, Lagerst att, Bettwaͤsche, des Geschirres und Kochens,. 
# 
- Bestimmungen binsichlich der Stube, ⁊* Her 
Seitenzahl. 
51. 
51. 
52. 
52. 
52. 
33. 
517 — 519. 
3 121— 
122. 170. 
79 —81. 
143. 171. 
81 —84. 
170 f. 
8t. 
83. 
8 
82 
 
	        
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