Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

(XVIII ) 
  
  
  
  
  
  
  
Geschlechtsvormundschaft — Bestellung allgemeiner und besonderer Cu— Seitenzahl. 
ratoren;t . . . .. 245. 
- - - welche Mannspersonen dazu fähig, . 245. 
- - " inwiefern Gerichtsverwalter dazu unfähig, . . 245. 
- - - desgl. removirte und suspendirte Advocaten, . 245, 
— - - desgl. Staatsdiener, 245. 
- - - Bestaͤtigung der Curatoren und Nothwendigkeit ihres 
Beitritts, 246 — 248. 
V 
deren Verhaͤltniß zu den Curandinnen (binst chtlich der 
Verantwortlichkeit, des Zeugnißablegens, der Vollmachten, des Stell- 
vertretens auf Kreistagen und des Honorars), . . . 248. 
- - - deren Beendigung, 249. 
— daß veraͤnderter Gerichtsstand der Curandinn auf 
die = keinen Einfluß habe, . 249. 
- - - besondere Bestimmungen hinsichtlich der Ehefrauen, 
Toͤchter, Handelsfrauen und Vormuͤnderinnen, der Inlaͤnderin- 
nen im Auslande und der Auslaͤnderinnen, . 250 — 252. 
- - Eintritt der Wirksamteit und rückwirkende Kraft die- 
ses Gesetzes, ½ 
  
. . 232. 
Gesetze — sowohl Landes; als örtliche, sind vom Militair zu befolgen, . . 153. 
Getreide, in die Militairmagajzine zu lieferndes, ist frei von Eingangsaccise, 162. 
zur Truppenverpflegung — dessen Vermahlung, . 162. 
zum Verbacken fürs Militair ist frei von der Accise beim Hausbacken, . 163. 
Gewerbe, bürgerliche — Bestimmungen hinsichtlich des Vöetreibens derselben durch 
dienende, in Wartegeld stehende, oder zur Reserve gehörige Mi- 
litairpersonen, . .161—162. 
Gleite, s. Gleitsordnung — Land— und Mieth— Kutscher. 
Gleits-, Chaussee-, Brücken= und Fähr-Gelder — iawiefern Militairs auf 
Dienstreisen davon frei seien, 163. 
Gleitsordnung, allgemeine, vom 15ten März, deren Erläuterung bom 29sten August 
1823 und Gleitsordnung für Leipzig vom 18ten Maͤrz 1820. — ver— 
schiedene desfallsige Erleichterungen, . 261 — 263. 
OD -Befreiung vom Fuhrwerke mit Personen und deren Gütern, . 261. 
— OD OD - -leerenFuhrwerkezurAbholungVonHolz,Torf2c. 262. 
- - Geschirre zu Erholung von Steinkohlen, K Kalk 
und Ziegeln bei der Einnahme zunächst den Gruben 2c. . 262. 
- - - - Fuhrwerke 2ter und 3ter Klasse der um die 
Gleits- oder Beigleitseinnahme innerhalb einer halben Meile liegen— 
den Ortschaften, ..· 262. 
— OD OD Geschirre der zum Bierzwaͤnge berechtigten Rit— 
tergüter, . 262. 
- Ermäßigung bis auf 6 gr. p. Pferd — für welches Geschier und 
Gut sie Statt finden solle, 261. 
Gleits-, Zoll“", Brücken-:, Chaussee- und bäbr,Gelder * von Militair 
effecten nicht zu entrichten, . , . . . 162. 
Gnadenmonate, f(. Sterbe= und Gnadenmonate. 
Gottesdienst, (Kirchen und Schulen. 
Grenzaccise, f. Schönburg. Receßherrschaften. 
  
 
	        
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