Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

c 114 ) 
B. 
Zur Fortschaffung von Militalreffecten. 
. 203. 
Dazu können Vorspannfuhren erfordere werden: 
a) bei Märschen ganzer Regimencer, oder Truppenabtbellungen, 
b) bei Märschen von Commandos, 
ch bel Versetzungen Elnzelner, aus elner Garnison in die andere, und 
d) bei Transporten von Bekleldungs-, Equipage-, Armatur= Stücken, oder von Munition. 
a) Bei Märschen ganjer Regimenter, oder Truppenabthellungen können, mit Ausschluß der un- 
ter d erwähnten, nur folgende Spannfuhren verlange werden: 
aa) zu dem Marsche in die gewöhnliche jährliche Canconlrung: 
für den Regimenesstbb 2 vierspännige, oder 4 zweispännige Wagen, 
für jeden Bacaillonsstab. 1 "n 2 
für jede Compagnie Infancerle1 "— 2 - 
außerdem noch · " % · % · 2 [(—[ I 1 2 4 
für jede Escadron · o o f · · 2 89# I 4 « 
h1))zudemMarfchezurGarnisonablösunginDresden- 
fürdenNegimentsstab......2vierspännige,odæ4zweispännigeWagen, 
fürdenBataillonsstab......1 - .2 « . 
fürjedeCompagnie.......3 · s6 - . 
cc) zu Maͤrschen, wenn die Truppen neue Garnisonen beziehen: 
für einen Regimentsstbt.... vierspännige, oder 4 zweispännige Wagen, 
für einen Bataillonsstbt. 1 « -2 - . 
fürjedeEompagnie........3 . s6 - - 
uͤberdieß jeder Compagnie, zum Transport 
der Effecten der unverheirarhecen Offiziere, 1 - 2 - 
fuͤr einen verheiratheten Stabdsoffizier . . 1 2 - 
fuͤr einen verheiratheten Capitaine, oder Sub- 
alternoffizter — - 1 - 
fuͤr zwei verheirathete Unteroffiziere, oder Ge- 
meien — - 21 · - 
Im Allgemeinen wird inzwischen bei diesem letztgedachten Vorspannsatze bestimmt: daß den ver— 
heiratheten Unteroffizieren und Gemeinen einer Compagnie, oder einer Escadron, zusammen nie- 
mals mehr, als fünf zweispännige Wagen zugestanden werden sollen; 
b) binsichtlich der Märsche von Commandos sollen, nach Verhäleniß der Srärke derselben, die 
erforderlichen Spannfuhren nach den vorstehenden Säßben gestelle werden; 
c) bei Versetzungen einzelner Milltairpersonen, aus einer Garnison in die andere, können an 
Spannfuhren erfordert werden:
	        
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