Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

653

—  Vr.  48,
Königlich.  Württembergisches  1

Staats=  und  Regierungs-Blatt-Freitag

  „den  36  September  1833..

*  —  A  —

Königliche  Verordnungen  und  unmtttelbare  Dekr  ete.

Verordnung,  den  Vollzug  der  Komigl.  Deklaration  vom  3.  August  1619  über  die  staatsrechtlichen?
Perhältnisse  des  fürstlichen  Hauses  Thurn  und  Taris  betreffend.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg:

Mohdem  der  Fürk  Karl  Alerander
von  Thurn:und  Taxics  die  Vollziehung
Unserer  die  staatsrechtlichen  Verhälmisse
seines  fürstlichen  Hauses  näher  bestimmen-NN#tt



vom.Angust  16  189  bei  Uns

unterchawigst  wachgesucht  hat:  so  verordnen
Wir  mach.  Vernehmong  der  diesfallsigen
Wnscheides  Fürston  und.  nach
aller  hiebel  eintretenden  #wie

folgt::

1  Von  den  perfönlichen  Vorzügen  des
fürstlichen  Hauses.
Persönlichrr.  Gerichtsstand  des.

fürstlichen  KHaufes.

1
Dadie  fürstlichenBesihungen  zum  größeven

  Theile  im  Donau-Krasse  gelegen  sind,  der

Klan.1  OIVDV[  4

„des  Fürsten
und“  seiner  Familie  aber.  augerhalb  des