Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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saͤmmtlichen Gerichtsobrigkeiten der Oberlausitzischen Landmitleidung Anweisung ertheilt, uͤber 
alle diejenigen Untersuchungen, in welchen die Kosten aus der Landes-Criminal-Casse ver— 
legt, oder dazu ein partieller Vorschuß bewilligt worden ist, und solches kuͤnftig geschehen 
wird, ein genaues und vollstaͤndiges Verzeichniß, nach Maßgabe des sub O hier angefuͤg— 
ten Schema, anzulegen und fortzuführen, dasselbe auch, auf jedesmaliges Verlangen, der 
landständischen Criminal-Cassen-Deputation mitzutheilen. 
Daran geschieht Unser Wille und Meinung. 
Gegeben zu Budissin, am 20'ten October 1828. 
von Gerßdorf. 
Ludwig Eduard Rour, S
	        
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