Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

  
  
  
  
  
  
(4 233) 
Betrag Bemerkungen 
Verbrechen. Erkenntniß. der angewiesenen über das Schicksal der in Unter suchung 
Kosten. gewesenen Person, ihre Verhaͤltnisse 
s. w. d. m. 
Thlr. gI.pf. 
(Hierbei ist besonders darüber möglichst 
Diebstohl. 2 Jahr Zuchthaus2 1 6 genaue Auskunft zu geben, ob sich die Ver- 
mögensverhältnisse des Inculpaten durch Erb- 
schaft, Heirath, Acquirirung eines Besiß- 
thums, Gewerbe, oder sonst verbessert haben. 
Diebstabl. Reinigungseid. 32 6 n der soust verbesert 6 
  
  
  
  
Ausgegeben zu Dresden, am Zien November 1828. 
  
Die deßfallsigen Notizen sind von Zeit zu 
Zeit nachzutragen.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.