Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

  
  
S. 
Schafhuth, s. Huthungssachen. 
Schafwolle, s. Schoͤnburg. Receßherrschaften. 
Schanzarbeiten, s. Hand; und Schant-Arbeiten. 
Scharfrichter sollen nicht kuriren, . 
Scharfrichtereien, eigenthuͤmliche, sind nicht frei von Militairleistungen, 
Schauanstalten — deren Gebäude sind nicht frei von Militairleistungen, 
Schießen, . Jielschießen. 
Schießhäuser sind nicht frei von Militairleistungen, . 
Schießplätze, . Cantonirung — Erercirplätze — Hand- uud Schanzarbei- 
ten — Zielschießen. 
Schilderhäuser — deren erstellung und Unterhaltung liegt den Garnison= 
stadten ob,.. . . . . . 
cchcldwachtemsszbachtentc 
Schlachten zur eignen Consumtion — inwiefern es dem Militair gestattet, 
Schlachthaäuser sind nicht frei von Militairleistungen, . 
Sentste l Compagnieschmiede. 
Schocke, s. Hufen. 
Schönburgische Receßhberrschaften — deren Behandlung hinsichtlich der Grenz- 
accise, der Ausgangsabgabe von Flachs, Werg und Schafwolle, 
der Leipziger Handelsabgabe und der Generalaccife, 
Schôppeneid, den, baten die Gerichtsbeisitzer bei Militairgerichten nicht 
zu cis en, « . 
Schriften, vom Militair in Garnisonstädten zurückgelassene, s. Militaireffecten. 
Schulden — hinsichtlich derselben sind Militairpersonen den übrigen Unterthanen 
gleich zu stellen, 
: : der Offiziere — desfalff ge Tractaments- oder Wareegelds- ub zůge s nd 
auf # zu beschränken, 
- - — Unteroffiziere und Gemeine sind deshalb Lobnungs- ic. ub ügen 
nicht unterworfen, . .·. 
- - s. Wechsel. 
Schulolener: (. Kirchen= und Schul-Diener. 
Schulen, s. Kirchen und Schulen. 
Schulgeld der Soldatenkinder, (. Soldatenkinder. 
Schützencorps, städtische und Schützengilden — deren resp. Auflösung und 
Verfassung, nach Einrichtung der Bürgergarden, 
Schützenfreibiere sind auf die Bürgergarden zu überweisen, . . . 
Schützengilden, (. Schuͤtzencorps. 
Serviscasse, (. Serviseinrichtung. 
Seroiseinrichtunt 9 in den Garnisonstädten — allgemeine Bestimmungen deshalb, 
Ausmittelung und Revisson der Servistaxren, 
- die Servistaxe soll nie Maßskab für eine andere 15 be aen 
- - Regulirung der Servisanlagen, r„ . 
- Verquartierung des Militairs, . 
- Bestimmungen hinsichtlich der Hospitäler, Lirchen, Uibungs= 
und Unterrichts-Plätze, der Wachten und Gefängnisse, der 
Verwahrung der Militaireffecten, . ... 
#WG 
  
  
  
Seitenzahl. 
62. 
132. 
132. 
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94. 
161. 
132. 
35 37. 
166. 
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29. 
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119 
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120. 
121. 
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122.
	        
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