Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

(4 275) 
T) von dem theilbar gebliebenen unzinsbaren Vermögen, an 4445 Thlr. 16 gr. 3 pf. 
— 2618 Thlr. 12 gr. 1 pf. 
B.) vom unsichern Vermögen, in sofern solches vollständig eingehec, 
a) von 29,712 Thlr. 12 gr. — in zinsbaren Activis 17,500 Thlr. 15 gr. 11 pf. 
b) von 5740 Thlr. 14 gr. 4 pf. an Zinsrückständen 3381 Thlr. 5 gr. 1 pf. 
zu erhalten, und in demselben Verhälcnisse, wie das übrige Vermögen dieser Sriftung getheile 
worden, soll auch dasjenige, was etwa auf die, noch einer nähern Erörterung bedürftigen, kleinen 
Capicalien dieser Stiftung, zusammen an 1496 Thlr., so wie auf die, bei den Vergleichen mie 
den Erstehern des Ritcergutes Obergurk mit Sorau und des sogenannten großen Bauerguts zu 
Obergurk, der Stiftung vorbehaltenen Regreßansprüche, dafern die beiderseitigen Regierungen sich ent- 
schließen sollcen, letztere zu verfolgen, erlange werden möchte, künftig zur Theilung gebracht werden. 
IV. 
Von den allgemeinen Fonds der sogenannten altern Schullehrer-Besoldungs-Casse, welche nach Aeltere Schul- 
der Bevölkerung der bei derselben als betheiligt angenommenen Provinzen, die einen Theilungs- gehen Veat 
maßstab von s. d e 
0,6652. für das Koͤnigreich, und von 
0,3348. - - Herzogthum Sachsen 
giebt, getheilt werden, eerhäle das Herzezchum 
I. vom sichern Vermögen 
1255 Thlr. 12 gr. — von den mit 5 vom Hundert zinsbaren Capitalien, 
6863 Thlr. 9 gr. 7 pf. von den mit 44 vom Hundert zinsbaren Capitalien, 
1089 Thlr. 17 gr. 7 pf. vom unzinsbaren Vermögen, 
mie Inbegriff von 123 Thlr. 16 gr. 4 pf. als dem Betrage der am 5ten Junius 1815 rück- 
standig gewesenen Besoldungszulagen für Schullehrer im Herzogehume; 
II. vom unsichern Vermäögen, dafern solches vollständig eingehet, 
669 Thlr. 14 gr. 5 pf. von einer mic 5 vom Hunderc zinsbaren Activpost, 
183 - 11 -9- von unzinsbaren Ruͤckstaͤnden; 
ferner von dem Vermoͤgen der mit dieser Casse in Verbindung gestandenen Weigandischen Stiftung, 
welches, nach den vom Stifter ausgesetzten Zulagen, mit 
einem Sechszehntheile fuͤr das Koͤnigreich, und mit 
funfzehn Sechszehntheilen fuͤr das Herzogthum getheilt wird, 
J. vom sichern Vermoͤgen, 
3750 Thle. — — von dem mit 5 vom Hundert zinsbaren Capitale, 
1127 Thlr. 8 gr. 8 pf. von Zinsruͤckstaͤnden, 
II. vom unsichern Vermoͤgen, in sofern solches unverkuͤrzt eingehet, 
5625 Thlr. — — von dem mie 5 vom Hundert zinsbaren Capitale, und 
1949 Thlr. 5 gr. 3 pf. von unzinsbaren Rückständen; 
C 49° )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.