J. von dem sichern Vermoͤgen
263 Thlr. 15 gr. —
Zweihundert drei und sechzig Thaler, 15 gr. —= von den Capitalien zu 5 vom Hunderk zins-
bar, mit Inbegriff einer Summe von 87 Thlr. 12 gr. — zu Deckung einer jährlichen Zulage
von 4 Rhlr. 9 gr. —. für den Schullehrer zu Wellewitz in der Neustädrer Ephorie;
7542 Thlr. 20 gr. 8 pf.
Siebentausend Fünfhundert zwei und vierzig Thaler, 20 gr. 8 pf. von den Capitalien zu 42
vom Hundert zinsbar;
281 Thlr. 14 gr. 11 pf.
Zwelhundere und ein und achezig Thaler, 14 gr. 11 pf. vom unzinsbaren Vermögen, mit Inbe-
griff zweier Ersaßposten, zusammen an 67 Thlr. 15 gr. 5 pf.
II. vom unsichern Vermögen, daserne solches unverkürze eingehen würde,
2526 Thlr. 20 gr. 6 pf.
Zweitausend Fünfhundert und sechs und zwanzig Thaler, 20 gr. 6 pf. von außenstehenden
Capitalien, und
772 Thlr. 3 gr. 11 pf.
Siebenhundert und zwei und siebenzig Thaler, 3 gr. 11 pf. an rückständigen Zinsen von diesen
Capiralien, zu erhalten, dagegen alle, seit dem Gten Juni 1815, aus der in Frage befangenen Casse
in das Herzogthum auf dahin gehörige, deponirt gewesene Collectengelder, rückständige Leistungen,
oder sonst geschehene Zahlungen, insofern letztere nicht schon in Abrechnung gekommen sind, sich
anrechnen zu lassen,
VI.
Die Gesangbuchscasse wird nach der Zahl der Prediger in den 7 Kreisen, nebst dem Fürsten= Gesangbuchs-
thume Querfurth, und mithin nach einem Verhältnisse von tasse.
Fuͤnftausend Fuͤnfhundert und neun und vierzig Zehntausendtheilen fuͤr das Koͤnigreich,
und von
Viertausend Vierhundert und ein und funfzig Zehntausendtheilen fuͤr das Herzogthum getheilt.
Hiernach erhält das Herzogthum
9302 Thlr. 14 gr. 2 pf.
Neuntausend Dreihundert und zwei Thaler, 14 gr. 2 pf. von den mit 5 vom Hundert zins-
baren Capitalien,
445 Thlr. 2 gr. 5 pf.
Vierhundert und fünf und vierzig Thaler, 2 gr. 5 pf. von den mit 44 vom Hundere zinsbaren
Capitalien, und
1516 Thlr. 8 gr. 10 pf.
Eineausend Fünfhundert und sechszehen Thaler, 8 gr. 10 pf. vem unzinsbaren Vermögen, mie
Inbegriff 188 Thlr. 13 gr. 7 pf. Einhundert ache und achtzig Thaler, 13 gr. 7 pf. an