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Name
des Stifters oder der
Stiftung.
Gattung
und Datum
der
Stiftungs=
urkunde.
Zweck der Stiftung.
Zur Theilnahme am Zweck der
Stiftung sind berufen.
Es stand am 5. Junius
1815 und bisher zu
Administra-
tion.
Collatur.
431) Nicolaus Winter-laus dem 16.
stein.
432) von Bünau auf
Lauenstein.
433) Barthel Bräucr.
434) D. Christian Gott-
hold Schwenke.
435) Johann Oaniel Klähr.
4360) Martin Remler in
Marienberg.
437) Johann Ohristoph
Schubert.
4380 D. Michgel Heinrich
Griebner.
430) Johann Siecgfried
Akkermann.
Jahrhundert.
fehlt.
fehlt.
Fundation
vom 6. Oct.
1768.
Testament
vom 2. Juni
1810.
seit 1750.
Schenkung
vom 6. Juli#
1701.
Testament
vom 11. Febr.
1734.
Testament
Lom 17. Oct.
1740.
Unterhaltung eines
Hospitals.
Wa) Unterhaltung im Hos-z
pitale,
b) Gehaltszulagen.
Zum Besten des Pfarrers,
Kirche zu
Da) Zu Büchern für die be
b) zu Remuneration für den
J) zum Besten der Kirche
a) Zu Nehuneration des
richt der Mädchen,
b) zu Geldunertheilungen
daselbst,
Jh) den Geistlichen, Schul
dächtnißpredigt.
Unterstätzung.
Zum Besten der Kirche
Stipendien.
Dergleichen, und hat der
Percipient eine Gedächthiß.
rede am Tage Siegfried zu
halten, wozu er durch ein
Programm der Juristenfa-
cultät eingeladen wird.
f
Arme Einwohner in Langenhessen, die
keine Wohnung haben.
a) Arme alte und gebrechliche Personen,
b) der Pfarrer und der Organist und
Maͤdchenschullehrer zu Lauenstein.
Rectors, Rechnungsfuͤhrers und der
Lauenstein.
duͤrftige Jugend,
Pfarrer und Kirchenvorsteher,
in Lauenstein.
Rectors zu Laucnstein für den Unter-
an bedürftige alte Männer und Weiber
lehrer und Kirchendiener für eine Ge-
Das Kirchen-Aerarium und der Schul-
lehrer zu Lausen.
und der Armen in Lauter.
Ein Stuadiosus juris.
Desgleichen, und haben zundchst Söhne
der Farultätsassessoren, dann der Schö=
penstuhlsassesseren, dann der Senatoren
und endlich der Vürger zu Leipzig
den Vorzug.
Dem Pfarrer
4
Den Gerichts
Lauen
Der Kirche
zu Lauen-
stein.
Den Kirchoc-
tern zukausen.
Der Kirche zu
Lauter.
Der Univer-
sitct Leipzig.
Der Juristen
Universitáär
zu Langenhes-
sen.
herrn zu
stein.
Dem Pfarrer
und Kirchen—
vorsteher.
Der Juristen—
facultaͤt zu
Leipzig.
facultät in der
Leipzig.