Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1828. (11)

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als in der Königl. Preuß. Scaatszelkung zu erlassen, und in selbiger ein Termin zur An- 
meldung der Interessenten zu bestimmen; und es sollen diese Bekannemachungen, insofern die 
Kosten derselben nicht aus den Uiberschüssen der Stiftung bestricten werden können, jederzeit 
kostenfrei expedirt und blos die baaren Auslagen dem, in Folge des öffenclichen Aufeufs, zu- 
nächst zur Perception Gelangenden angerechnet werden. 
Dresden, am 5ten November 1828. 
von Globig. 
Friedrich Bensamin Schell, S. 
Am merek u n 9. 
Einer nachträglich mitgetheilten Königl. Preußischen Ministerlalverfügung vom 20sten Occober 
dieses Jahres gemäß, wird die in der Convention wegen der Familienstiftungen vom 2 'ken 
September 1825, Arc. IV, vorgeschriebene Bekannemachung eintrekender Erledigungen von 
Familienstipendien Preußischer Seits durch die Preußische Scaaktszeitung und die Amtsblätter 
der Regierungen zu Magdeburg, Potsdam, Frankfurt an der Oder, Llegniz, Merseburg und 
Erfurt erfolgen. 
Dresden, am 31sten December 1828. 
Ausgegeben zu Oresden, ain 236°5 Fanuar 1829.
	        
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