Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

( 82 ) 
  
Gegenstand. 
Sportul-= 
satz. 
  
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desgleichen für die Auflage und alle andre, in Processen vor- 
walter. . 
Wenn jedoch die Wiederaufnahme, oder Verlaͤngerung eines 
Termins ohne Veranlassung der Parteien erfolgt, ist dafuͤr 
nichts in Ansatz zu bringen. 
Citation, solche zu insinuiren, oder muͤndlich eine Partei zu bestellen, 
von jeder Parcei für den Auswärter 
Codieill, . Testament. 
Communlcat, ingleichen Requisition an in- und ausländische Re- 
gierungen, Consistorien, Gerichte und andre Behörden, nach 
Beschaffenheit der Schhe 56, 12 gr. bis 
Anmerk., Wemn aber bei einer Sache eine Meinungsverschie- 
i denheit der Collegien entstehet, so sind fuͤr die deshalb 
abzulassenden mehrern Communicate, oder den zu er— 
stattenden Bericht, sowie uͤberhaupt fuͤr Berichte, Com— 
municate und Verfuͤgungen, so durch die Parteien nicht 
selbst, sondern durch Incidentpunkte veranlaßt werden, 
Sportuln von den Parteien nicht zu verlangen. 
Confirmation und Verpflichtung eines Pfarrers, oder Diaconi, incl. 
der dabei vorfallenden Expeditionen der Canzlei 
— — und Verpflichtung eines Rectors, oder andern Schul— 
lehrers in groͤßern Städten, incl. der dabei vorfallenden Expe- 
ditionen der Canzleic.. .1... 
Confirmation und Veepflichtung eines Rectors, oder andern Schul- 
lehrers in kleinen Städten, incl. der dabei vorfallenden 
peditionen der Canzlei ...... 
— — und Verpflichtung eines Organisten, oder Gloͤckners, mit 
deren Amte eine Schullehrerstelle verbunden ist, incl. der da- 
bei vorfallenden Expedirionen der Canzltllli. 
— — und Verpflichtung eines Organisten, Glöckners und Land- 
schulmeisters, incl. der dabei vorfallenden Erpeditionen der 
  
Canzlei „ ·" lw "“ " " ". 
  
*6 
fallende Ausfertigungen an die Parteien und deren Sach- 
  
□ 
15 
  
  
35. 
  
  
 
	        
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