Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

(176 ) 
Um aber dahin zu gelangen, bedarf es einer ungestoͤrten Aufrechthaltung der gesetzlichen 
Ordnung. 
Wir sind daher fest entschlossen, jede Widersetzlichkeit gegen Behoͤrden, Mißhandlung 
von Beamten, jedes Eingreifen in oͤffentliches Eigenthum, gewaltthaͤtiges Erpressen von 
Versprechungen und jede Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe und Sicherheit, nach der vollen 
Serenge der Gesetze ahnden und, da nöthig, mie milicairischer Gewalt unterdrücken zu lassen. 
Wir können den Erfolg dieses Verfahrens nicht bezweifeln; denn wie Wir dabei keinen 
andern Zweck haben, als durch Vervollkommnung der Landesverwalkung das wahre Beste 
und Wohlseyn Unserer Unterthanen dauernd zu begründen und durch feste Aufrechthaltung 
von Gesetz, Rech“, Sicte und Ordnung das Königreich Sachsen geachtec, geehre „ wohlha- 
bend und kraftvoll nach Innen und Außen zu machen; so halten Wir Uns auch des ge- 
meinsamen Mitwirkens Aller zu solchem Zweck im Voraus versichert. 
Gegeben zu Dresden, den Sten October 1830. 
Anton. 
Friedrich August. 
Bernhard August von Lindenau. 
D. Marimilian Güntber. 
Ausgegeben zu Dresden, am Sten October 1830.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.