( 69 )
C. Die Pfarr-Accen-Repositur und die Parrbibliotbek.
Anmerkung.
Hierbei ist blos auf das Repertorium und den Catalog Bezug zu nehmen, beides
aber dem an das Collarurarchiv abzugebenden Exemplare das Inventarü abschriftlich bei-
zufügen.
C.
Schulinventarium.
Esfecten, die zum Schullehn und zur Schule selbst eigenehümlich gehören.
I. Zu den Schulgebäuden gehörige Gegenstände,
1.) befestigte (wie bei dem Pfarrhaus-Inventario.)
2.) nicht befestigte Mobilien (wie bel dem Pfarrhaus-Inventario).
II. Wirehschaftsinventarium.
(wie bei dem Pfarrhaus-Inventario, nach den resp. Verhällnissen des Schullehns.)
III. Schulinventarium im engern Sinne — die zur Beförderung der Unterrichts-
Zwecke dienenden, daher in der Schulstube befindlichen Dinge in sich begreifend.
1. Mobilien, als: Schränke, Lehrertisch oder Pule, Stühle, Schuleafeln und
Bänke (Subsellien) u. s. w.
2. Lehrapparat und Utensilien, als: schwarze Tafeln mit oder ohne Gestelle, Lese-
maschine, Rechnenkasten, Zirkel und Lineal, Vorräthe an kleineren Linealen, an Schiefer-
tafeln, Tinrefässern u. s. w., Erdglobus u. s. w.
3. Sonstige, namentlich (ypographische Lehrmittel, als:
a) Schriften zum Gebrauch des Lehrers,
b) Schulbücher zum Austheilen während des Unterrichts,
I)Landcharten,
4) Wandtabellen zum Behuf des Elementarlesens und Rechnens 2c., Geschiches-
tafeln, naturhistorische Abbildungen, Rechnenerempel, kalligraphische und
orkhographische Vorlegebläcter u. s. w. ,
e)Noten-undSingübungssBlätter,Liedersammlungenu.s.w.
4. Besondere Schul- und Kinder-Lesebibliothek (dafern solche bei der Anstalt vor-
handen ist).
IV. Schulacten-Reposikur.
1. Sachen, welche die Schule selbst becreffen:
a) die allgemelnen, oder provinziellen Schulgesetze,