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wohl, als Waarenführer, folgende Seraßen innehalten und an dem dabei bemerkten An-
meldungsorte ihre Legitimationen zur Prüfung und Beschelnigung des Eintrites vorweisen.
Straßen. Anmeldungsorte.
1.) auf der Grottau-Zitkauer, Ullersdorf.
2.) Neustade-Rumburger, Langenburkersdorf.
k) Elbe uber Schandau, Schmelke.
4.) Pirna-Peterswaldaer, Höllendorf.
5.) Reitzenhainer, Reitzenhain.
C.) Annaberg-Karlöbader, Wiesenthal.
7.) Schneeberg. Karlsbader, Wildenthal.
8.) Eger-Adorfer, Schönberg.
9.) Görlitz-Reichenbacher, Oelisch.
10.) Hoyerswerda-Königsbrücker, Großgrabe.
1.) Torgau-Eilenburger, Taucha.
.) Delißscher, Wiederissch.
13.) Halleschen, Haynichen.
14.) Cassel-Merseburger Lindenau.
15.) Frankfurt= Lützner,
16.) Zeit-Pegauer, Zwenkau.
17.) Alrenburg-Bornaischen, Benndorf.
18.) Hoͤfer, Ullitz.
2.
Außerdem bleibt auch fuͤr den obgedachten Zeitraum die bereits im Bezug auf die
Naumburger Messe getroffene Bestimmung, daß alle Personen und Waaren, welche aus
Gegenden rechts der Elbe herkommen, diese nur bei Merschwitz und Meißen uͤber—
schreiten duͤrfen, und daselbst, so wie die mit der ordinairen oder Eil-Post aus jenen Ge—
genden kommenden Reisenden und Postguͤter in Dresden beim Hofpostamte ihre Legitima—
tionen pruͤfen und visiren lassen muͤssen, in voller Guͤltigkeit.