566 Nr. 79. 1917.
87.
Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind an die Holz-
Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministe-
riums in Berlin SW. 11, Königgrätzer Str. 100 A, zu richten und am Kopf des Schrei-
bens mit der Aufschrift „Betrifft Weidenbestandsaufnahme." zu versehen.
5 8.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 15. Mai 1917 in Krafst.
Altona, den 15. Mai 1917.
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps.
v. Falk,
General der Infanterie.
(3) Bekanntmachung vom 15. Mai 1917, betreffend Destillationsapparate aus
Kupfer und Kupferlegierungen.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme,
wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus
Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige
Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen
(Messing, Rotguß und Bronze) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Mit der Durchführung der Bekanntmachung werden die Kreisbehörden für
Volksernährung beauftragt.
Schwerin, den 15. Mai 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.